Eine Airbus A320-251NEO landet am Flughafen in Bouguenais bei Nantes.

Folge eines harten Brexits Easyjet könnte Flugrecht für EU verlieren

Stand: 05.04.2019 12:14 Uhr

Der Brexit wirft einen Schatten auf Easyjet. Bei einem „harten“ EU-Austritt verlöre die britische Low-Cost-Airline das Recht, innerhalb der EU kommerziell zu fliegen. Mit einem Notfallplan will Easyjet der Krise begegnen: Einige Aktionäre werden vielleicht leiden müssen.

Viele Fluggesellschaften lernen gerade das Fürchten, denn die Regeln der EU sind eindeutig: Ohne Sitz in der Europäischen Gemeinschaft können sie nicht am Luftverkehrsbinnenmarkt teilnehmen. Und Easyjet steckt mittendrin im Schlamassel. Derzeit befindet sich die Airline mit Sitz in Luton bei London nach eigenen Angaben zu 49,9 Prozent in der Hand von Anteilseignern aus dem europäischen Wirtschaftsraum - ohne Großbritannien. Das ist zwar denkbar knapp, aber daneben.

Sollte es zu einem sogenannten harten Brexit kommen, und Großbritannien würde sich ohne Übergangsregelungen aus der EU verabschieden, müsste Easyjet aus dem Binnenflugmarkt ausscheiden. Der Billigflieger fliegt in ganz Europa, seit 2018 auch innerdeutsche Verbindungen.  

Last in, first out

Das Management von Easyjet versucht seit längerem schon, die Eigentümerstruktur im Sinne der EU-Regelungen zu verändern. Das gelingt: Zum Jahresende lag der Anteil der EU-Eigentümer noch bei 49 Prozent, im September 2018 sogar nur bei 47 Prozent. Easyjet kommt der entscheidenden Schwelle immer näher.

Im Notfall würden Aktionären aus Nicht-EU-Ländern die Stimmrechte entzogen, teilte Easyjet mit. Der Entzug soll auf Basis des Prinzips „Last in, first out“ durchgeführt werden – und zwar solange, bis die Anzahl der EU-Eigentümer ein Level von 50,5 Prozent erreicht hat. In der Satzung von Easyjet gibt es offenbar eine Regelung, die den Entzug von Stimmrechten aus wichtigem Grund erlaubt.        

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Selbst nach einem harten Brexit gewährt die EU allerdings noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. So wie es derzeit aussieht, dürfte die Fluggesellschaft die Stimmrechtshürde nehmen. Außerdem hat Easyjet als Reaktion auf die Brexit-Lage in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet. Nach eigenen Angaben sind bereits 130 der insgesamt 318 Airbus-Flugzeuge auf sie übertragen worden.

Die Unsicherheit schadet

Trotzdem hat die noch immer völlig offene Brexit-Lage Folgen. Laut Vorstandschef Johan Lundgren wirke sie sich auf die Buchungen aus: „Wir hatten auf Klarheit gehofft“, sagte Lundgren. Wann immer die Menschen die Nachrichten hörten, bekämen sie Unsicherheit geboten und schlechte Nachrichten zu sehen. Bei den Kunden gäbe es deshalb die Tendenz mit Buchungen zu warten, warnt er.

Die Aussichten für das zweite Halbjahr des Geschäftsjahres verdüstern sich für Easyjet, die ungelösten Fragen rund um den Brexit drücken auch auf Ticketpreise in Großbritannien und ganz Europa.

Andere Fluggesellschaft, gleiches Problem

Auch andere Fluggesellschaften sind natürlich betroffen. Tui-Chef Fritz Joussen sagte auf der Hauptversammlung im Februar, er setze auf eine Sonderregelung, bei der die Fluggesellschaften ihre Start- und Landerechte unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur behielten. Gelinge das nicht, müsse Tui bei den eigenen Airlines die Gesellschaftsstrukturen ändern. Tuifly und Tui Airways würden sich nach einem ungeregelten Brexit ebenfalls nicht mehr mehrheitlich im Eigentum von EU-Aktionären befinden.

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Der Reisekonzern Thomas Cook bereitet sich ebenfalls vor, denn der zu Thomas Cook gehörende deutsche Ferienflieger Condor ist bisher mehrheitlich in britischer Hand. Der British-Airways-Mutterkonzern IAG fürchtet um die Flugrechte seiner spanischen Töchter Iberia und Vueling, Ryanair ist ebenfalls betroffen.

ts

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete ARD-Morgenmagazin am 22. Januar 2019 um 08:50 Uhr.