Das Amazon-Logistikzentrum in Rheinberg.

Streit mit Kartellamt Mehr Rechte für Amazon-Händler

Stand: 17.07.2019 05:00 Uhr

Im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Amazon gibt es eine Einigung. Der Online-Riese hat dem Drängen der Bonner Wettbewerbshüter nachgegeben und die Geschäftsbedingungen für seine zirka 300.000 Händler deutlich verbessert.

Von Jochen Hilgers, WDR

Amazon wickelt mehr als die Hälfte seines Gesamtgeschäfts über Händler ab. Nicht nur aus Deutschland, auch aus anderen europäischen Ländern, aus Asien und Amerika erreichten das Bundeskartellamt zum Teil gravierende Beschwerden. Für die Händler gibt es jetzt deutlich bessere Bedingungen im Geschäftsverkehr.

Bisher galt zum Beispiel als Gerichtsstand ausschließlich Luxemburg. Dort mussten Klagen gegen Amazon eingereicht werden, so der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Natürlich in französisch.

Das kann man sich schwer vorstellen, wie schwierig das für einen kleinen Händler ist, in Luxemburg gegen Amazon zu Gericht zu gehen. Das haben wir auch geändert. Gerichtsstand ist nicht mehr ausschließlich Luxemburg, sondern auch hier in Deutschland.
Andreas Mundt

Für Kartellamtspräsident Andreas Mundt ist die Einigung mit Amazon ein Erfolg.

Striktere Haftungsregeln

Nun können Klagen in deutschen Gerichten vorgebracht werden. Ein weiterer Vorteil für die 300.000 Händler: Die Haftungsregeln. Bisher war Amazon praktisch von jeglicher Haftung freigestellt.

Wir hatten viele Beschwerden, insbesondere auch hier in Deutschland. Da ging es immer wieder um dieselben Fragen, nämlich, dass die Haftung von Amazon gegenüber den Händlern ausgeschlossen ist, sogar für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das hat sich jetzt geändert.

Es müssen zähe Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und Amazon gewesen sein. Schließlich erreichten die Bonner Wettbewerbshüter auch, dass Amazon kein Recht mehr hat, Kündigungen ohne Angaben von Gründen auszusprechen.

Wir haben jetzt bewirkt, dass für ordentliche Kündigungen jedenfalls eine 30-Tage-Frist gilt, und bei außerordentlichen Kündigungen muss Amazon diese Kündigung begründen und den Händler informieren, warum ihm gekündigt wird. Auch das ist neu.

Auch Transparenz soll sich verbessern

Amazon ist der mit Abstand wichtigste Online-Händler im deutschsprachigen Raum. 2018 wurden 300 Millionen verschiedene Artikel angeboten und 1,3 Milliarden Produkte verkauft. Allein in Deutschland lag der Konzernumsatz bei weit mehr als 20 Milliarden Euro. Transparenz aber, so Kartellamtschef Mundt, war lange Zeit nicht gerade ein Aushängeschild von Amazon.

Es war bisher schwierig, diese Regeln von Amazon überhaupt zu finden. Da haben wir jetzt für Transparenz gesorgt. Und langfristig wird diese Entscheidung auch dafür sorgen, dass Produktbewertungen, die über die Händler zu Amazon kommen, besser berücksichtigt werden. Also eine Fülle von Änderungen, mit denen wir die Beschwerden der Händler aufgegriffen haben.

Amazon hat den Änderungen bereits zugestimmt - womit das Verfahren als erledigt gilt. Auch eine Geldstrafe wird es nicht geben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 17. Juli 2019 um 09:00 Uhr.