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Neues Gesetz Lieferketten ohne Transparenz

Stand: 16.01.2023 06:00 Uhr

Das neue Lieferkettengesetz soll helfen, Missstände bei Zulieferern deutscher Unternehmen zu vermeiden. Doch eine Studie zeigt: Nur wenige Unternehmen informieren sich umfassend über ihre Lieferanten.

Von Von Jan Wiese, rbb

Seit dem 1. Januar ist das erste deutsche Lieferkettengesetz in Kraft - genauer gesagt: das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", so hat es der Bundestag genannt. Denn es verpflichtet große Unternehmen, bestimmte Maßnahmen bei sich und ihren Lieferanten zu ergreifen, deren Erfüllung als sorgfältiger Umgang mit den Rechten von Menschen und Umwelt gilt. Regelmäßige Risikoanalysen aller direkten Zulieferer, die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Präventivmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt etwa zählen dazu.

Eine Studie zur Umsetzung des Gesetzes in deutschen Unternehmen, die rbb24 Recherche exklusiv vorliegt, zeigt jedoch, dass sich die meisten Unternehmen noch nicht gut aufgestellt fühlen. Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, gaben nur etwa vier Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet seien, 70 Prozent dagegen sehen sich mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt.

Studie deckt Rückstände auf

Durchgeführt haben die Studie der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und das Risikomanagement-Unternehmen Integrity Next. Zum BME zählen fast 10.000 Mitglieder aus allen Branchen, darunter alle 40 DAX-Konzerne. Knapp 250 Mitgliedsunternehmen haben sich an der Umfrage beteiligt, vom Kleinunternehmen bis zum Konzern mit mehr als 50.000 Mitarbeitern. Angesichts der Studienergebnisse urteilt die Hauptgeschäftsführerin des BME, Helena Melnikov:

Es ist höchste Zeit für die deutsche Wirtschaft zu handeln und die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der globalen Wertschöpfungsketten proaktiv anzugehen. Dazu müssten sie sich aber zunächst mit zentralen Themen wie Lieferanten-Monitoring und Risikomanagement auseinandersetzen.

Zwar fallen gegenwärtig nicht alle der befragten Unternehmen unter das Gesetz: Es gilt vorerst nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern. Ab dem 1.Januar 2024 ist es dann aber auch für Firmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden verbindlich. Doch die Tendenz, die sich in der Studie abzeichnet, ist eindeutig.

Wenig Klarheit über Zulieferer

Die Antwort auf die Frage, inwieweit die Unternehmen Klarheit über ihre direkten Lieferanten haben, fällt ernüchternd aus: Nur 13 Prozent der Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern haben volle Transparenz, wenn es um Risiken wie mögliche Menschenrechtsverletzungen bei ihren unmittelbaren Geschäftspartnern geht. Die Firmen beantworteten die Frage "Wie weit reicht die Transparenz hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken (zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen) in Ihrer Lieferkette?" so:

"Das mag man kaum glauben, denn mit denen macht man ja das Geschäft," sagt Nick Heine, Mitgründer von Integrity Next. Das Unternehmen ist eines von mehreren am Markt, das als Nachhaltigkeitsdienstleister den Firmen mithilfe digitaler Werkzeuge wie Online-Plattformen oder Social-Media-Analysen Unterstützung anbietet, wenn es um die Umsetzung des Lieferkettengesetzes geht. Werkzeuge, die dringend notwendig sind, denn die Kunden von Integrity Next kommen auf durchschnittlich 6000 direkte Lieferanten, die es jetzt zu prüfen gilt. Bei größeren Unternehmen geht deren Anzahl in die Zehntausende.

Eine Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltaspekten fällt da bislang in der Einkaufspraxis häufig hinten runter: "Es ist tatsächlich so, dass da oft eingekauft wird, ohne dass irgendeine Strategie- oder Nachhaltigkeitsabteilung das sieht und weiß. Und sehr viele, das Gros der Lieferketten, sind tatsächlich im Nebel."

Kontrollbehörde zu langsam

Was die Studie auch zeigt: Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend ratlos gegenüber. Erst sechs Prozent fühlen sich zum Beispiel in Sachen Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 Prozent bewerten sich selbst als "eher gut". Nur vier Prozent scheinen genau zu wissen, welche Abhilfemaßnahmen sie im Fall möglicher Verstöße und Risiken ergreifen sollen.

Das könnte auch daran liegen, dass die zuständige Kontrollbehörde - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - erst spät, ab August 2022, damit begonnen hat, eine erste Handreichung herauszugeben - und das auch nur für einen Einzelaspekt des Gesetzes.

"Die Ansprüche der Kontrollbehörde an die praktische Umsetzung in den Unternehmen war lange unklar. Sie konnten sich also nur Schritt für Schritt anpassen und haben noch ein Stück Wegstrecke zu gehen", kritisiert deshalb Helena Melnikov vom BME das Bundesamt.

So wie die Unternehmen bei ihren Zulieferern oft im Dunkeln tappen, scheint auch das Bundesamt nicht so genau zu wissen, welche Firmen es eigentlich beaufsichtigen soll. Auf schriftliche Anfrage von rbb24 Recherche, wie viele Unternehmen gegenwärtig unter das Lieferkettengesetz fallen, antwortet es mit einer Schätzung: circa 1300. Genauere Zahlen oder gar eine regionale Verteilung dieser Unternehmen kennt das Amt nicht. Denn die Unternehmen, die das BAFA seit Anfang des Jahres eigentlich kontrollieren soll, müssen sich erstmal selbst beim Amt melden.

Gesetz als Startpunkt

Auch wenn die Ergebnisse der Studie zum Teil sehr ernüchternd sind, Nick Heine von Integrity Next sieht einen positiven Einfluss des neuen Gesetzes auf die Unternehmen: "Die Unternehmen fangen an, gute Leute auf dieses Thema zu setzen. Das wird auf der Vorstandsetage diskutiert. Die Nachhaltigkeitsabteilung beschäftigt sich damit. Der Einkauf beschäftigt sich damit, die Compliance auch. Da ist viel Aufmerksamkeit drauf. Also ich denke, es ist ein guter Anfang."

Ohne das Gesetz - das macht die Studie auch klar - wäre die Lage sicherlich noch prekärer. Denn auf die Frage, was die Firmen überhaupt zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferketten motiviert, antworten mit 56 Prozent die meisten lediglich: die Einhaltung von Gesetzen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 16. Januar 2023 um 06:36 Uhr.