Ein Postbote fährt mit seinem Fahrrad die Post aus.
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Branche vor dem Aus? Datenschützer wollen Adresshandel untersagen

Stand: 03.05.2022 18:00 Uhr

Nach Informationen von NDR und "SZ" sind die meisten Landesdatenschutzbeauftragten der Ansicht, dass die DSGVO eine Weitergabe mit Adressen für Marketingzwecke ohne Zustimmung der Betroffenen nicht mehr zulässt.

Von Von Peter Hornung, NDR

Die Botschaft der Datenschützer ist klar: Wir leben im Jahr 2022 - und da dürften Verbraucherinnen und Verbraucher etwas anderes erwarten im Umgang mit ihren Daten als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. "Sie wollen eben nicht mehr mit unerwünschter, nicht angeforderter sogenannter Verbraucherinformation konfrontiert und belästigt werden", so Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink.

Ein Grund für verstopfte Briefkästen: Adressen von Verbrauchern dürfen bisher recht unkompliziert gehandelt werden. Ein Unternehmen, das die Privatadresse eines Verbrauchers hat, kann diese einfach weiterverkaufen - wenn der Käufer sie für Werbebriefe nutzen will. Das aber geht nach Ansicht vieler Aufsichtsbehörden eigentlich nicht mehr.

Ist Adresshandel mit DSGVO vereinbar?

Denn seit 2018 gilt ein strengeres europäische Datenschutzrecht, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und das müsse nun endlich konsequent angewendet werden. Bisher konnten sich Unternehmen beim Adresshandel auf ein "berechtigtes Interesse" berufen, was im Prinzip heißt, dass die Firmeninteressen schwerer wiegen als die der Betroffenen.

Die DSGVO sehe nun aber vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden müssen, wenn ihre Adresse verkauft werden solle. Danach müssten sie ausdrücklich zustimmen, so der Landesdatenschutzbeauftragte Brink:

Informiert heißt in diesem Zusammenhang, dass sie unaufgefordert und vorab darüber aufgeklärt werden müssen, wer welche Informationen zu welchen Zwecken haben möchte und ob dabei auch personenbezogene Daten wie etwa Adressdaten weitergegeben werden sollen und wie lange sie genutzt werden sollen.

Diese Informationspflicht sei "eine echte Hürde", so Brink: "Und hier muss jeder, der Adresshandel betreiben will, richtig liefern."

Steht eine ganze Branche vor dem Aus?

Das ist eine Sicht, die nach Informationen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" inzwischen fast alle deutschen Datenschutzbehörden teilen - und die nun eine ganze Branche in Aufruhr versetzen könnte. Denn die Frage ist auch: Kann man künftig überhaupt noch mit diesen Daten handeln?

Um gut informiert zuzustimmen, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wer ihre Adresse wie in Zukunft nutzt. Zum Zeitpunkt der Zustimmung wissen die Adresshändler jedoch noch gar nicht, wem sie die Adresse künftig verkaufen können. An dieser Hürde dürfte ein Handel nun regelmäßig scheitern. Steht also eine ganze Branche vor dem Aus?

Die Lobby der Adresshändler, der Deutsche Dialogmarketingverband (DDV), warnt jedenfalls schon vor den negativen Folgen. Das hätte, so DDV-Präsident Patrick Tapp, "schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen, denn selektierte Briefwerbung ist ein wichtiger Motor für die europäische Volkswirtschaft." Klar ist: Die Branche der Adresshändler macht jedes Jahr hohe Millionen-, wenn nicht gar Milliardenumsätze mit den Daten der Verbraucher. Wird das schwieriger oder ganz unmöglich, träfe das die Branche ganz enorm.

Adresshandel aus Sicht des DDV weiter zulässig

Der DDV liest das europäische Datenschutzrecht jedoch anders. Adresshandel in der bisherigen Form sei demnach weiter zulässig, Änderungen könnten nur auf europäischer Ebene durchgeführt werden, und Äußerungen deutscher Landesdatenschützer seien lediglich eine "Rechtsmeinung". Nicht nur das: Neben den Adressen können auch weitere Merkmale gespeichert werden - wie Alter, Beruf oder ob man in einer Mietwohnung lebt oder einem Eigenheim. Gerade für junge Unternehmen sei es wichtig, passgenau Werbung per Post zu verschicken, so DDV-Präsident Tapp, um neue Kunden zu werben.

Genau das sieht Datenschützer Brink als Problem, denn eine solche Werbung setze voraus, "dass die Werbeindustrie die Wünsche und die Vorlieben des Verbrauchers auch kennt, also zuvor sogenannte Profile mit Interessen und bisherigem Kaufverhalten anlegt." Dagegen müsste man sich wehren können, so Brink: "Niemand muss sich zu Werbezwecken vorab durchleuchten lassen."

Interessenskonflikt in Nordrhein-Westfalen?

Zuspruch bekommen die Datenschützer von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung sei es gut, wenn der Verkauf von Verbraucheradressen eingeschränkt werde, so VZBV-Experte Florian Glatzner. "Diese Rechtsgrundlage ist nun bereits seit vier Jahren in Kraft und auch bekannt. Und daher finden wir es gut, wenn die Datenschutzbeauftragten hier nun endlich Klarheit schaffen und tätig werden."

Die Berliner Datenschutzbehörde erklärte, man wolle einen Beschluss herbeiführen, um bundesweit einheitlich aufzutreten. Dieser Einheitlichkeit steht im Grunde nur noch die Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen entgegen. Sie hält den Adresshandel in der bisherigen Form für weiterhin zulässig.

Erstaunlich sei das nicht, kommentiert ein Datenschützer aus einem anderen Bundesland, der ungenannt bleiben will. Das habe womöglich mit den wirtschaftlichen Interessen des Bundeslandes zu tun. Denn in Nordrhein-Westfalen hätten zwei der größten deutschen Adresshändler ihren Sitz, Tochterfirmen von Bertelsmann und der Deutschen Post.

Peter Hornung, Peter Hornung, NDR, 03.05.2022 18:00 Uhr