Blick auf die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe verwehrt Opposition mehr Rechte

Stand: 03.05.2016 11:43 Uhr

Das Verfassungsgericht hat die Klage der Linkspartei auf mehr Oppositionsrechte im Bundestag zurückgewiesen. Dies erlaube das Grundgesetz nicht. Die Linkspartei wollte, dass Oppositionsfraktionen unabhängig von ihrer Größe Normenkontrollklagen einreichen können.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag bekommen nicht mehr Rechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit scheiterte eine Klage der Linkspartei. Die Opposition habe über bereits bestehende Möglichkeiten hinaus keinen Anspruch auf eigenständige parlamentarische Kontrollbefugnisse, entschieden die Richter. Solch ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthalte das Grundgesetz nicht.

Die Opposition dürfe bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse zwar nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Denn die Kontrollbefugnisse seien nicht nur im eigenen Interesse der Opposition, sondern sie dienten der öffentlichen Kontrolle der Regierung.

Allerdings seien die parlamentarischen Minderheitenrechte nicht auf die Opposition beschränkt. Diese stünden allen Abgeordneten zu. Auch Abgeordnete, die die Regierung stützen, könnten im Einzelfall opponieren. Nach Überzeugung des Senats stünde der Einführung von spezifischen Oppositionsfraktionsrechten auch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entgegen, der die Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten garantiere.

Keine Normenkontrollklage ohne Bedingungen

Die Linksfraktion hatte unter anderem gefordert, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Abgeordnetenanzahl Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen können.

Normenkontrollklagen gelten als wichtiges Kontrollinstrument der Opposition. Mit ihnen können Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden. Bekannte Beispiele sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zur Abtreibung, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Schwache Opposition bleibt schwach

Um solch eine Klage auf den Weg bringen zu können, ist laut Grundgesetz ein Quorum von 25 Prozent aller Bundestagsabgeordneten nötig. Derzeit halten Linke und Grüne aber nur etwa 20 Prozent der Sitze im Plenum. Dementsprechend ist die Rolle der Opposition in dieser Legislatur besonders schwach - und das Urteil stärkt sie nach Einschätzung von ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz nicht. Damit bleibe es beim "Weiter so".

(Az. 2 BvE 4/14)