Interview

Jurist hinterfragt Einsatz von V-Leuten "Thomas S. war sein Geld wert"

Stand: 18.09.2012 14:36 Uhr

Ein Straftäter auf der Gehaltsliste des Berliner LKA - Thomas S., Unterstützer des rechtsradikalen NSU, wurde jahrelang als V-Mann geführt. Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht aber in diesem Fall keine Alternative. Im Interview mit tagesschau.de erklärt Gusy, wann der Einsatz von V-Leuten lohnt.

tagesschau.de: Die Biographie des Thomas S. liest sich wie die eines Schwerverbrechers. Wie schafft es ein solcher Mann auf die Gehaltsliste des Berliner Landeskriminalamts?

Christoph Gusy: Verfassungsschutz und Polizei können sich ihre Informationsquellen nicht immer ganz frei aussuchen. Wenn man in einem kriminellen Milieu oder in einem Milieu von Verfassungsfeinden nach V-Leuten sucht, muss man die Leute nehmen, die man dort trifft. V-Leute stammen aus der Szene, die beobachtet werden soll. Sie sind also genauso gut oder schlecht wie diejenigen, die von der Polizei aufgeklärt werden sollen. Eine gewisse Nähe ist bisweilen unvermeidlich.

Zur Person

Christoph Gusy ist seit 1993 Professor an der Universität Bielefeld. Dort hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Grundrechte, das Polizei- und Sicherheitsrecht sowie die Arbeit der Verfassungsschutzämter.

Sagt der Informant die Wahrheit?

tagesschau.de: Muss ein derart krimineller Hintergrund die Verantwortlichen nicht stutzig machen?

Gusy: Auch Kriminelle können durchaus über zutreffende Informationen verfügen. Entscheidend für die Behörde ist, ob der Informant, der seine eigenen Freunde verrät und belügt, die Ermittler nicht belügt. Das bedeutet, die Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Von daher sind Aussagen von V-Leuten erstmal ein schwaches Indiz.

tagesschau.de: Hätte es eine ermittlungstaktische Alternative gegeben?

Gusy: Bestimmte geschlossene Milieus, die ausschließlich interne Kommunikation pflegen oder in vertraulichen Räumen tagen, lassen sich anders als durch V-Leute kaum aufklären. Als Alternative käme allenfalls eine Wanze in Betracht, die man im Raum vorher anbringt. Aber dazu muss man wissen, wann und wo sich die Betroffenen treffen, was vielfach nicht der Fall ist. Dann ist man auf V-Leute angeiesen.

Schwierige Fragen nicht beantwortet

tagesschau.de: Welche Information hat Ihrer Einschätzung nach den Preis für Thomas S. gerechtfertigt?

Gusy: Selbstverständlich ist nicht alles öffentlich geworden, was Thomas S. gesagt hat. Aber allein die Tatsache, dass er Hinweise darauf gegeben hat, dass es ein verschworenes rechtsextremes Trio gibt, dass es Straftaten verübt und wo es sich aufhält, nämlich in Chemnitz, ist das Geld wert. Diese Information hätten andere Sicherheitsbehörden dringend gebraucht. Dass die Information dann zum Teil nicht weitergegeben wurde, markiert den Beginn einer neuen Problematik, nämlich die der defizitären Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden.

Der V-Mann Thomas S.

Geboren 1967 im damaligen Karl-Marx-Stadt, lässt sich Thomas S. von der DDR-Staatssicherheit als Informeller Mitarbeiter anwerben und gibt Informationen über Fußballfans weiter. Nach der Wende taucht er in der Skinheadszene ab. Die Liste seiner Straftaten ab 1991 ist lang: Waffenbesitz, Beihilfe zu schwerer Brandstiftung, mehrere Überfälle. Während eines Gefängnisaufenthalts entwickelt sich der Kontakt zur späteren Zwickauer Zelle. Zwischen Ende 1996 und Mitte 1998 sollen S. und Beate Zschäpe liiert gewesen sein. Er beschafft dem Trio rund ein Kilo Sprengstoff. Zwischen 2001 und 2011 steht S. auf der Gehaltsliste des Berliner Landeskriminalamts.

tagesschau.de: Wie sieht der rechtliche Rahmen für eine solche Zusammenarbeit von Behörde und V-Mann aus? Was ist geregelt und was bedarf Ihrer Einschätzung nach noch dringend einer Regelung?

Gusy: Die Nachrichtendienste haben die Gewinnung und Führung von V-Leuten vor allem intern durch Anweisungen und Richtlinien geregelt. Diese Richtlinien sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Gesetzlich geregelt ist in knapper Form ausschließlich, dass der V-Mann eingesetzt werden darf und unter welchen Voraussetzungen er Informationen aufnehmen und weitergeben darf.

Dabei wurden vor allem die schwierigen Bereiche ausgespart, wie zum Beispiel die Frage, ob der V-Mann Straftaten begehen oder sich an Straftaten des beobachteten Milieus beteiligen darf. Eine Frage, die schon zu vielfältigen juristischen Diskussionen geführt hat. Unklar ist auch, ob mehrere V-Leute mehrerer Sicherheitsbehörden ein und dasselbe Milieu aufklären dürfen. So kann es passieren, dass sich bisweilen V-Leute gegenseitig aufklären. Das ist, vorsichtig formuliert, ein etwas merkwürdiges Unterfangen.

Oft überflüssig, manchmal alternativlos

tagesschau.de: Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster schlägt vor, V-Leute richterlich zuzulassen. Was halten Sie davon?

Gusy: Man sollte sich von der Mitwirkung eines Richters nicht allzu viel versprechen. Der Richter kann die Zuverlässigkeit der V-Leute nicht aus eigener Wahrnehmung überprüfen. Der Richter kann auch kaum etwas darüber sagen, ob der Einsatz von V-Leuten an dieser Stelle Sinn macht. Richterliche Mitwirkung alleine ersetzt rechtsstaatliche Regeln nicht.

tagesschau.de: Lohnt der Einsatz von V-Leuten grundsätzlich? Oder birgt dieses System einfach zu viele Risiken?

Gusy: Der Einsatz lohnt, wenn es darum geht, die schon erwähnten geschlossenen Milieus aufzuklären. In anderen Fällen ist sehr fraglich, ob sich der Einsatz wirklich lohnt. Nicht selten kann man das, was V-Leute berichten, auch der Zeitung entnehmen. Dann kann man durchaus auf die V-Leute verzichten.

Das Interview führte Ute Welty, tagesschau.de