Rheinland-Pfalz Nach Feuer in AfA Kusel: Flüchtling nicht schuldfähig

Stand: 22.04.2024 14:50 Uhr

Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Bewohner der AfA Kusel für nicht schuldfähig erklärt. Er hatte im November vergangenen Jahres in der Kantine der AfA ein Feuer gelegt.

Im November des vergangenen Jahres hatte ein Bewohner ein Feuer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Kusel gelegt. Dabei hatte der junge Bewohner Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger genutzt. Während der Tat war er aber nicht schuldfähig, so das heutige Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. 

Angeklagter laut Gericht in Kaiserslautern nicht schuldfähig

Flüchtling der AfA Kusel muss in die Psychiatrie

Laut eines Gutachters leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb muss er jetzt in eine psychiatrische Einrichtung.

Flüchtling nach Brand in AfA Kusel festgenommen

Als das Feuer damals ausgebrochen war, konnte der Beschuldigte zunächst nicht angetroffen werden. Etwas später wurde er dann aber festgenommen und musste auch in Untersuchungshaft, weil Fluchtgefahr bestand. Verletzt wurde durch das Feuer niemand, am Gebäude war laut Staatsanwaltschaft aber ein Schaden von etwa 200.000 Euro entstanden. Nach wie vor ist die Kantine nach Angaben der Aufsichtsbehörde ADD nicht nutzbar.

Rauchmelder geben in der AfA immer wieder Alarm

Die Feuerwehr hatte nach dem Brand mitgeteilt, dass es immer wieder Einsätze in der Flüchtlingsunterkunft in Kusel gibt. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde ist das meist der Fall, weil die Rauchmelder Alarm geben.

Gründe dafür seien oftmals, dass Bewohner auf ihren Zimmern rauchen, sich dort Essen zubereiten oder absichtlich die Rauchmelder auslösen. Auch heißer Wasserdampf beim Duschen sei schon der Grund dafür gewesen, dass die Brandmeldeanlage Alarm schlug.

Sendung am Mo., 22.4.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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