Eine Gruppe Polizisten überwacht ein Spiel des 1. FC Kaiserslautern.

Rheinland-Pfalz Klage am Bundesverfassungsgericht: Wer zahlt Polizeieinsätze bei Fußballspielen?

Stand: 25.04.2024 11:27 Uhr

Die Stadt Bremen möchte bei Fußballspielen der DFL die Mehrkosten für Polizeieinsätze teils in Rechnung stellen. Ob sie das darf, prüft nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ein Urteil kann sich auch auf RLP auswirken. Denn auch hier kosten die Spiele das Land jährlich Millionen.

Die Sicherheit bei Fußballspielen kostet jede Saison mehrere Millionen Euro - nicht nur in Rheinland-Pfalz. Bremen möchte die Organisatoren der Spiele dafür zum Teil zur Kasse bitten, diese wehren sich jedoch. Der Streit wird ab Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Wie ist es bisher geregelt?

Zwar kümmern sich die Vereine um die Sicherheit im Stadion selbst, doch vor den Toren ist die Polizei zuständig und die Rechnung geht somit ans Land. Besonders Hochrisikopartien bedeuten für die Einsatzkräfte viel Aufwand. Laut ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz beteiligen sich in manch anderen Ländern die Ligen oder die Vereine an diesen Kosten. In Deutschland zahle alles der Steuerzahler.

Worüber streiten Bremen und DFL vor Gericht?

Die Stadt Bremen möchte die Vereine bei Hochrisikospielen zur Kasse bitten. Bereits 2014 änderte das kleinste deutsche Bundesland seine Gebühren- und Beitragsordnung dahingehend. Es betrifft laut der Gebührenverordnung Veranstaltungen, die gewinnorientiert sind und bei denen mehr als 5.000 Teilnehmende erwartet werden. Kommen mehr Polizeikräfte zum Einsatz als sonst erforderlich seien, weil mit Gewalt unter den Teilnehmenden gerechnet wird, soll der Organisator an den entstehenden Mehrkosten beteiligt werden.

Das ist die Regelung in Bremen

§ 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes: "Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben, die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr als 5000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird."

Die Deutsche Fußballliga (DFL) als Organisatorin aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga wehrt sich gegen diese Regelung. So teilte der Dachverband mit: "Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Gewährleistung einer störungsfreien An- und Abreise der Besucher im öffentlichen Raum zu einer Veranstaltung, obliegt der Polizei."

Der Rechtsstreit zwischen der DFL und Bremen schwelt schon seit Jahren. Bereits mehrere Instanzen haben der Stadt Recht gegeben. Nun muss also das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dieses Urteil wird aber nicht nur für Bremen maßgeblich sein.

Wann wird ein Urteil zu den Kosten bei Fußballspielen erwartet?

Bis ein Urteil kommt, kann es einige Monate dauern. Das Karlsruher Gericht wird laut dem ARD-Rechtsexperten Kolja Schwartz vornehmlich darauf schauen, welche Grenzen die Verfassung einer solchen Gebühr setzt.

Was kosten Rheinland-Pfalz die Polizeieinsätze?

Laut Zahlen der rheinland-pfälzischen Landesregierung lag in der Saison 2022/23 die Rechnung für alle Spiele der 1. und 2. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, bei Pokalpartien, einer Relegationsbegegnung und einem Länderspiel bei rund 4,6 Millionen Euro. Die Hälfte entfiel dabei auf den 1. FC Kaiserslautern.

Auch die noch laufende Saison wird teuer zu Buche schlage mit rund 2,4 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort vom Januar auf eine kleine Anfrage der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion hervor. Auch diesmal führt der FCK diese Tabelle an: Über eine Million Euro flossen in die Einsätze bei den Roten Teufeln. Etwa halb so hoch - rund 515.000 Euro - war die Rechnung für die Spiele des FSV Mainz 05.

Wird auch RLP die Organisatoren der Spiele zur Kasse bitten?

Rheinland-Pfalz hält es wie Bremen und möchte die Organisatoren der Spiele an den Einsatzkosten beteiligen. Dazu heißt es vom Landesinnenministerium: "Wie sich bereits aus dem Koalitionsvertrag ergibt, ist das Land Rheinland-Pfalz grundsätzlich gewillt, die Schaffung einer Gebührenregelung für Hochrisiko-Veranstaltungen zu unterstützen." Man wolle jedoch die Entscheidung des BVerfG abwarten. Denn man wolle eine länderübergreifend einheitliche Regelung.

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