Das ist die Stelle in Mainz-Gonsenheim, wo die Radfahrerin von dem Auto überrollt wurde und gestorben ist.

Rheinland-Pfalz 15-Jähriger soll tödlichen Unfall mit Radfahrerin in Mainz verursacht haben

Stand: 25.04.2024 17:27 Uhr

Vergangene Woche war bei einem Unfall im Mainzer Stadtteil Gonsenheim eine 56-jährige Radfahrerin getötet worden. Nach SWR-Informationen soll ein 15-Jähriger am Steuer gesessen haben.

Es soll sich um eine Art Fahrstunde gehandelt haben. Nach SWR-Informationen soll der Jugendliche den Wagen gesteuert haben. Sein Vater habe auf dem Beifahrersitz gesessen.

Ruhige Anwohnerstraße in Mainz-Gonsenheim

Der Unfall passierte auf einer 20 Meter langen, schmalen und ruhigen Anwohnerstraße, auf der kaum Autos unterwegs sind. Sie führt zu einem Parkhaus, in dem Anwohner ihre Fahrzeuge abstellen. Der gesamte Bereich ist nach Angaben von Anwohnern schwer einsehbar und unübersichtlich. Der Unfallwagen soll aus der Straße gekommen sein und die Radfahrerin erfasst haben.

Gutachten soll Unfallhergang klären

Nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft eine Obduktion der getöteten Radfahrerin angeordnet. Nach ersten Erkenntnissen sei der Tod der Radfahrerin auf den Unfall zurückzuführen, so die Mainzer Staatsanwaltschaft. Ein ausführlicher Obduktionsbericht wird noch erwartet.

Außerdem hat die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, wie es zu dem tödlichen Unfall kommen konnte.

Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Führerschein - der Unterschied

Autofahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Kann man den "Lappen" bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, riskiert man ein Verwarnungsgeld. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dagegen eine Straftat. Gesetzlich geregelt ist das in Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Auch der Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs machen sich strafbar, wenn sie zulassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis das Auto steuert. Das Strafmaß hängt von der Schwere des Delikts ab. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagesätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, setzt außerdem den Schutz seiner Kfz-Versicherung aufs Spiel. Kommt es zu einem Unfall, fordert die Kfz-Haftpflicht oft einen Teil der Schadenskosten zurück. Teilkasko und Vollkasko können ihre Leistung verweigern.

Wo saß der 15-Jährige im Auto?

Die Staatsanwaltschaft hat auf SWR-Anfrage bestätigt, dass sie entsprechenden Hinweisen nachgeht, dass der 15-Jährige am Steuer des Unfallwagens saß.

Gesichert ist bislang aber nur, dass sich der 15-Jährige im Auto befunden hat. Wer das Fahrzeug tatsächlich geführt habe und wer sich wo im Auto befand, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Beweislage sei insoweit noch völlig offen. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung gegen Vater und Sohn.

Welche Strafe droht dem 15-Jährigen und dem Vater?

Wenn die Ermittlungen ergeben, dass tatsächlich der 15-Jährige bei dem tödlichen Unfall am Steuer saß - und sein Vater das wusste und zugelassen hat, drohen beiden juristische Konsequenzen. Da der Jugendliche älter als 14 und damit strafmündig, aber noch minderjährig ist, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts und Verkehrsrechtlers Claudio La Malfa würde ihm wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Unfalls mit Todesfolge zwar keine Haft drohen, aber sehr wahrscheinlich Jugendarrest oder zumindest Sozialstunden. Der Vater müsste sich dafür verantworten, dass er zugelassen hat, dass sein Sohn ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Es besteht laut Rechtsanwalt La Malfa auch die Möglichkeit, dass ein Richter das Kraftfahrzeug einzieht. In Frage kommt zudem eine Geldstrafe oder auch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, die nach La Malfas Einschätzung wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt würde. Darüber hinaus würde der Vater auch von der Versicherung in Haftung genommen. Die KfZ-Haftpflicht würde den Schaden regulieren, aber einen Teil der Kosten beim Versicherungsnehmer zurückfordern.

Sendung am Do., 25.4.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

WEITERE SCHWERE UNFÄLLE