Hintergrund

Rechtslage sichere Herkunftsstaaten Wer entscheidet, was sicher ist

Stand: 18.07.2018 09:08 Uhr

Die Definition als sicherer Herkunftsstaat soll Behörden und Gerichte entlasten. Doch die gesetzlichen Hürden, die Liste um die Maghreb-Staaten oder Georgien zu ergänzen, sind hoch.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Das Grundgesetz gibt es vor: Nach Artikel 16a Absatz 3 kann der Gesetzgeber bestimmte Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Möglich ist das aber nur, wenn es als sicher gilt, dass in diesem Land keine politische Verfolgung und auch keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.

Drei Kriterien

Um das zu bewerten, muss man sich in dem betreffenden Staat drei Dinge ansehen: Die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse. Wenn es in einzelnen Landesteilen politische Verfolgung gibt oder zum Beispiel einzelne Bevölkerungsgruppen unmenschlich behandelt oder bestraft (zum Beispiel gefoltert) oder politisch verfolgt werden, darf das Land nicht zum sicheren Herkunftsstaat erklärt werden.

Ist das aber nicht der Fall, kann der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen. Der Bundesrat muss diesem zustimmen, damit es in Kraft tritt.

Plenarsetzung in den Bundestag

Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, wenn die Liste sicherer Herkunftsstaaten ausgeweitet werden soll.

Es ist also keineswegs so, dass der Gesetzgeber jedes Land einfach so zum sicheren Herkunftsstaat erklären darf. Dafür gibt es konkrete Voraussetzungen. Alle Länder der EU gelten als sichere Herkunftsstaaten. Seit 1993 auch die afrikanischen Staaten Senegal und Ghana. Und inzwischen auch die Balkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien.

Nun will die Bundesregierung auch Algerien, Tunesien, Marokko sowie Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen.

Recht auf Asyl bleibt

Durch die Festlegung als sicherer Herkunftsstaat sollen Behörden und Gerichte entlastet werden. Bei Ausländern aus diesen Ländern wird nämlich erst einmal grundsätzlich vermutet, dass sie nicht verfolgt werden. Dennoch hat jeder Ausländer das Recht, in seinem Asylverfahren angehört zu werden. Dort kann er Tatsachen vortragen, die die Annahme begründen, dass er doch politisch verfolgt wird. Gelingt ihm das nicht, ist es allerdings einfacher, den Asylantrag abzulehnen.