Ein Kreuz steht in Köln am Straßenrand an der Unfallstelle eines tödlichen Unfalls bei einem illegalen Autorennen.
FAQ

Tödliches Autorennen in Köln BGH entscheidet über Raser-Fall

Stand: 06.07.2017 06:38 Uhr

Autorennen mit tödlichem Ausgang sorgen für öffentliche Empörung. Der Bundesgerichtshof urteilt nun in einem Fall aus Köln, bei dem eine Studentin zu Tode kam. War es Mord? Bleiben die Bewährungsstrafen? Die ARD-Rechtsredaktion beantwortet Fragen zum Fall.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion und Tobias Sindram, SWR

Was wird den Angeklagten vorgeworfen?

Die beiden Angeklagten sollen sich im April 2015 zufällig in der Kölner Innenstadt getroffen und dann beschlossen haben, mit ihren Autos zu den Rheinterrassen zu fahren. Auf dem Weg dahin fuhren sie immer wieder mit erhöhter Geschwindigkeit. Nach den Feststellungen des Landgerichts in Köln entwickelte sich dann ein Rennen zwischen den beiden jungen Männern. Statt 50 km/h fuhren sie zum Teil mehr als 90 km/h, bis einer der beiden die Kontrolle über sein Auto verlor, über die Gegenfahrbahn schlitterte und auf dem gegenüberliegenden Fahrradweg eine 19-jährige Studentin auf ihrem Fahrrad traf. Aufgrund der schweren Verletzungen starb die Studentin ein paar Tage später im Krankenhaus.

Was muss der BGH entscheiden, was nicht?

Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten wegen "fahrlässiger Tötung" verurteilt. Wichtig ist: Es geht am BGH nicht um die Frage, ob auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich gewesen wäre. Im Kölner Fall steht fest, dass es um "fahrlässige Tötung" geht.

Das Landgericht hat den Fahrer des Fahrzeugs, der mit der Studentin zusammenprallte, zu zwei Jahren, den anderen Fahrer zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis müssen sie bisher aber nicht. Die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und beide Fahrer mit einer Sperre von dreieinhalb Jahren belegt. Gegen die konkrete Strafhöhe und vor allem gegen die Aussetzung zur Bewährung wehrt sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision.

Welche Fehler wirft die Staatsanwaltschaft dem Landgericht vor?

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft, die den Fall vor dem BGH vertritt, hat das Gericht in Köln vor allem zwei Fehler gemacht: Zum einen habe es das Verhalten des einen Angeklagten nach der Tat nicht richtig gewertet. Der zweite Fahrer (der nicht mit der Radfahrerin kollidierte) hatte nicht nur abgestritten, ein Rennen gefahren zu sein, er hatte sich auch nicht um die schwerverletzte Frau gekümmert.

Außerdem soll er zu einem Polizisten, der mit Sprühkreide an der Unfallstelle Markierungen gemacht hatte, gesagt haben, der solle bei den Felgen aufpassen - die hätten 3000 Euro gekostet. Natürlich darf ein Beschuldigter zu den Vorwürfen gegen ihn immer schweigen und diese auch abstreiten. Klar ist, dass das dann auch nicht gegen ihn verwertet werden darf. Die Frage ist, wie das andere Verhalten nach der Tat zu werten ist. Das Landgericht Köln hatte gesagt: Hätte er Sorge, Empathie und Mitgefühl gezeigt, wäre das ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern. Das Gegenteil dürfe dann aber nicht zu einer Verschärfung führen, auch wenn das Verhalten moralisch anstößig sei. Vielmehr müsse die Strafhöhe dann so bleiben, wie sie ist.

Als zweiten Fehler bemängeln Staatsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zwar können auch Haftstrafen zwischen ein und zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht unter anderem davon ausgeht, dass eine Bewährungsstrafe den Tätern Warnung genug ist. Im Strafgesetzbuch gibt es aber eine Vorschrift, die besagt: Eine Strafe von mehr als sechs Monaten wird dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt, wenn "die Verteidigung der Rechtsordnung" das gebietet. Im Kölner Fall, so die Ankläger, habe das Gericht verkannt, dass hier so ein Fall vorliege. Durch eine bloße Bewährungsstrafe würde nämlich das Rechtsempfinden der Bevölkerung erschüttert. Und andere Raser würden nicht ausreichend abgeschreckt.

Wie verlief die BGH-Verhandlung am 8. Juni 2017?

In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof Anfang Juni ging es vor allem um die Frage der Bewährung. Haben die Kölner Richter den Maßstab für Bewährungsstrafen verkannt? Haben sie wichtige belastende Umstände nicht ausreichend in ihr Urteil einbezogen? Allein auf solche Fehler kommt es an. Denn auch wenn die BGH-Richter das Kölner Urteil womöglich für zur milde halten und selbst anders entschieden hätten: Sie dürfen nicht einfach ihr eigenes Urteil darüber, was eine angemessene Strafe wäre, an die Stelle der Kölner Richter setzen. Sieht der BGH Fehler, kann er den Fall nur an das Landgericht zurückgeben, dann allerdings an eine andere Kammer. Der Umstand, dass der BGH den ursprünglichen Termin für sein Urteil kurzfristig um zwei Wochen verschoben hat, könnte ein Indiz dafür sein, dass auch innerhalb der fünf Richterinnen und Richter des 4. Strafsenats intensiv diskutiert wird.

Sind diese Fälle nach einem anderen Gerichtsurteil nicht inzwischen als Mord zu bewerten?

Nein. Zum einen, weil jedes Autorennen anders zu bewerten ist. Das Landgericht Berlin hat zwar in der Tat im Februar 2017 für ein konkretes Autorennen entschieden, dass sich die Angeklagten wegen Mordes schuldig gemacht haben. Zum ersten Mal gab es lebenslange Freiheitsstrafen für die Teilnehmer eines Autorennens mit tödlichem Ausgang. In dem Kölner Fall stand eine Verurteilung wegen Mordes gar nicht im Raum, auch weil das konkrete Rennen ganz anders aussah, als das in Berlin. Die "fahrlässige Tötung" wird in der Revision auch nicht angegriffen.

Zum anderen ist auch das Urteil aus Berlin noch nicht rechtskräftig und juristisch hoch umstritten. Es ist deshalb zumindest möglich, dass die Berliner Verurteilung wegen Mordes vom BGH wieder gekippt wird.

Wie wurden inzwischen die Gesetze verschärft?

Weil die Teilnehmer von Autorennen bisher nach Ansicht vieler Menschen zu milde bestraft werden, hat der Bundestag vergangene Woche eine Gesetzesverschärfung beschlossen. Der neue § 315d Strafgesetzbuch (StGB), der den Bundesrat im September nach der Sommerpause passieren soll, stellt "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe.

  • Danach ist schon die Teilnahme an illegalen Autorennen, bei denen niemand zu Schaden kommt, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Bisher begingen Rennteilnehmer manchmal nur eine Ordnungswidrigkeit, und zwar, wenn nicht auch eine strafbare "Gefährdung des Straßenverkehrs" nach § 315c StGB vorlag.
  • Neben den Teilnehmern werden auch die Veranstalter illegaler Autorennen mit bis zu zwei Jahren bestraft. Und zwar selbst dann, wenn sie nur versucht haben, ein Rennen zu veranstalten, das Rennen aber z.B. durch Eingreifen der Polizei verhindert wurde.
  • Wird jemand durch ein illegales Autorennen schwer verletzt, sind bis zu fünf Jahre Freiheitstrafe für die Rennteilnehmer möglich. Das sind zwei Jahre mehr als bisher - bei der "normalen" fahrlässigen Körperverletzung. 
  • Kommt bei dem Rennen sogar eine Person zu Tode, stehen bis zu zehn Jahre Haft im Raum. Also doppelt so viel wie bisher bei der meist angenommenen, "normalen" fahrlässigen Tötung.
  • Nach dem neuen Gesetz sind nicht nur Rennen zwischen zwei oder mehr Personen strafbar, sondern auch "Rennen gegen sich selbst". Gemeint ist, dass jemand allein versucht, "grob verkehrswidrig" und "rücksichtlos" die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. So hat das Landgericht Bremen im Januar einen Motoradfahrer verurteilt, der immer wieder allein durch Innenstädte gerast war und Filme seiner Fahrten auf YouTube gestellt hatte. Weil er bei einer seiner Fahrten einen Rentner überfuhr, wurde er im Januar wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Spielt das neue Gesetz für die zurückliegenden Fälle eine Rolle?

Nein. Die Verschärfung hat keinerlei Auswirkungen auf alte Fälle wie den aktuellen aus Köln oder den Fall der Berliner Raser, die wegen Mordes verurteilt wurden. Im Strafrecht gilt immer das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Tat in Kraft war. Alles andere wäre verfassungswidrig.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtet die tagesschau am 06. Juli 2017 um 12:00 Uhr.