Ein Blick auf die befahrene Autobahn

Wegen Diskriminierung EuGH kippt deutsche Pkw-Maut

Stand: 18.06.2019 13:00 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt. Sie diskriminiere Fahrzeughalter aus dem Ausland und sei deshalb nicht mit EU-Recht vereinbar. Geklagt hatte Österreich. Für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist die Maut in ihrer jetzigen Form damit "vom Tisch". Das Urteil des EuGH sei "zu respektieren und zu akzeptieren".

Das Urteil ist eine große Überraschung. Vor einigen Monaten war der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Gutachten noch zum Schluss gekommen, dass die deutsche Pkw-Maut mit EU-Recht vereinbar ist. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Generalanwalt. Doch diesmal haben sie es nicht getan. Nach ihrem Urteil diskriminiert die Pkw-Maut die Halter von Fahrzeugen aus anderen EU-Ländern, so der Pressesprecher des Europäischen Gerichtshofs Hartmut Ost:

Die Infrastrukturabgabe ist diskriminierend, weil sie in Wirklichkeit ausschließlich die Fahrer und Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen belastet. Die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erhalten nämlich einen vollständigen Ausgleich bei der Kfz-Steuer.

Diskriminierungsverbot muss beachtet werden

In ihrer Entscheidung machen die Richter deutlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich eine Abgabe zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einführen darf. Dabei müsse aber das Diskriminierungsverbot beachtet werden. Soll heißen: Wenn eine Maut eingeführt wird, dann für alle EU-Bürger gleichermaßen.

Das deutsche Gesetz zur Pkw-Maut schreibt vor, dass die Abgabe bei Fahrzeughaltern in Deutschland verrechnet werden soll. Sie sollen im Gegenzug weniger Kfz-Steuer zahlen. So sollen die Halter von deutschen Fahrzeugen nicht zusätzlich belastet werden.

Genau darin sieht der EuGH die Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Sie sollten die alleinige wirtschaftliche Last tragen, kritisieren die Richter. Dies sei nicht vereinbar mit europäischem Recht. Außerdem verstoße die Maut gegen den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr. Denn durch sie würde der Transport von ausländischen Waren nach Deutschland verteuert.

Mit ihrem Urteil haben die Europarichter einer Klage Österreichs stattgegeben. Die Regierung in Wien hatte gegen Deutschland beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil es die Maut für diskriminierend hält. Die Niederlande hatten sich der Klage angeschlossen.

Schlappe für die CSU

Bisher sollte die Maut ab Herbst nächsten Jahres erhoben werden. Das ist mit der heutigen Entscheidung vom Tisch. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte, dass das Urteil "zu respektieren und zu akzeptieren" sei.

Die Entscheidung ist vor allem für die CSU eine schwere Schlappe. Für sie war die Maut ein wichtiges Prestigeprojekt. Nach Angaben des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums sollte die Maut jährlich rund 500 Millionen Euro einbringen. An dieser Schätzung gab es allerdings erhebliche Zweifel.

Aktenzeichen C-591/17

Klaus Hempel, Klaus Hempel, SWR, 18.06.2019 10:53 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 18. Juni 2019 um 10:00 Uhr.