
Bundesverfassungsgericht Eilantrag gegen Mietendeckel abgelehnt
Stand: 12.03.2020 11:05 Uhr
Mehrere Vermieter wollten Vorschriften des Berliner Mietendeckels vorläufig außer Kraft setzen. Doch das Verfassungsgericht hält die Regeln - trotz Zweifeln an der Rechtmäßigkeit - vorerst für zumutbar und lehnte den Eilantrag ab.
Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe
Im Streit um den Berliner Mietendeckel haben mehrere Vermieter einen Rückschlag hinnehmen müssen: Sie hatten Verfassungsbeschwerde gegen den Mietendeckel eingelegt und wollten per Eilantrag erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht verschiedene Vorschriften zum Mietendeckel vorläufig außer Kraft setzt. So lange, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wurde.
Nach diesen Vorschriften handeln Vermieter ordnungswidrig, wenn sie bestimmten Auskunftspflichten gegenüber den Mietern nicht nachkommen oder zu hohe Mieten festlegen. In solchen Fällen müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen.
Richter: Regeln sind vorerst zumutbar
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unbegründet. So sei fraglich, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die umstrittenen Regelungen hatte. Dennoch sei es den Vermietern zumutbar, wenn die Vorschriften bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts erst einmal in Kraft bleiben.
Die Vorschriften zum Mietendeckel sind seit Ende Februar in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen sogar gesenkt werden.
(Aktenzeichen: 1 BvQ 15/20)