Interview

Interview mit Rechtswissenschaftler Heintzen "Das Urteil reißt eine Sicherheitslücke"

Stand: 25.08.2007 21:01 Uhr

Der Berliner Rechtswissenschaftler Markus Heintzen hält die Entscheidung aus Karlsruhe zum Luftsicherheitsgesetz für bedenklich. Im Interview mit tagesschau.de kritisiert Heintzen, das Urteil reiße eine Sicherheitslücke. Der Staat müsse künftig bei etwaigen Angriffen von Terroristen "tatenlos zusehen". Heintzen lehrt am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Einer seiner Arbeitsschwerpunkte liegt bei Rechten und Pflichten der Polizei zum Schutz der Gesellschaft.

tagesschau.de: Herr Heintzen, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Überraschung für Sie?

Markus Heintzen: In der Form, insbesondere mit der Begründung der Menschenwürde, ist das Urteil für mich überraschend. Ich finde es bedenklich.

tagesschau.de: Warum?

Heintzen: Weil eine Sicherheitslücke gerissen wird, die kein Staatsorgan schließen kann.

tagesschau.de: Da das Bundesverfassungsgericht mit der Menschenwürde argumentiert und diese ein unveräußerliches Recht bleibt, würde dies dann bedeuten: Die Sicherheitslücke bleibt auf ewig ungeschlossen?

Heintzen: Das ist richtig. Die Menschenwürde ist ein Rechtsgut, das selbst vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht geändert werden kann.

"Ist Landesverteidigung auch verfassungswidrig?"

tagesschau.de: Aber ist es nicht schlüssig, wenn Karlsruhe bei der Abwägung „Leben gegen Leben" mit der Menschenwürde argumentiert?

Heintzen: Das tragende Argument ist, dass unschuldige Menschen nicht zum Objekt staatlicher Maßnahmen gemacht werden dürfen. Konstruieren wir einmal folgenden Fall: Die Bundeswehr bemüht sich im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung um Landesverteidigung. Zu dem Zweck setzt sie militärische Mittel ein und kann natürlich nicht ausschließen, dass dabei auch unschuldige Zivilisten betroffen werden. Soll das dann verfassungswidrig sein? Dieses Urteil ist eine erhebliche und über die völkerrechtlichen Vorgaben deutlich hinausgehende Einschränkung militärischer und sicherheitspolitischer Maßnahmen des Staates.

tagesschau.de: Unterstellen wir einmal, ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug rast auf den Reichstag zu. Zufällig sind ein paar Abfangjäger in der Luft. Dürften diese laut Urteil also nicht eingreifen?

Heintzen: Nein, sie dürften nicht eingreifen. Das wäre gesetzeswidrig. Der Staat müsste tatenlos zusehen.

tagesschau.de: Welche Konsequenz ergibt sich aus diesem Urteil denn für die Diskussion um einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, etwa bei der Fußballweltmeisterschaft?

Heintzen: Die Diskussion um einen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußballweltmeisterschaft dürfte wahrscheinlich vom Tisch sein. Denn das Bundesverfassungsgericht unterscheidet klar zwischen Verteidigung, wofür die Bundeswehr zuständig ist, und Gefahrenabwehr, wofür die Länder zuständig sind. Das Bundesverfassungsgericht sagt weiter, die Bundeswehr könne auf Anforderung der Länder eingesetzt werden, aber eben nur auf Anforderung der Länder.

"Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit"

tagesschau.de: Aber könnte die Union dieses Urteil nun nicht als Steilvorlage auffassen und eine entsprechende Grundgesetzänderung fordern, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglich macht?

Heintzen: Hinsichtlich der Kompetenzen kann man gewiss das Grundgesetz ändern. Nur frage ich mich, ob man dafür die Mehrheiten bekommt. Erforderlich ist die Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Die mag die große Koalition auf die Beine stellen. Aber man braucht auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Und da sehe ich Probleme, weil die Koalitionen in den Ländern recht uneinheitlich sind. Und die Koalitionspartner FDP und Linkspartei sind in dieser Sache anderer Meinung.

tagesschau.de: Ist das Urteil im Nachhinein noch mal eine Ohrfeige für Rot-Grün? Gab es handwerkliche Fehler?

Heintzen: Nein, ich würde nicht von handwerklichen Fehlern sprechen. Auch wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Ergebnis nicht teilt, kann man sagen: Ganz grundsätzliche Streitfragen, über die man schon lange diskutiert, sind jetzt erstmals einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt worden. Egal, ob man das nun gut findet oder nicht, das Urteil sorgt für Rechtssicherheit.

tagesschau.de: Hat dieses Urteil auch Konsequenzen hinsichtlich der Diskussion um den finalen Rettungsschuss?

Heintzen: Sicher. Beim finalen Rettungsschuss ist lange darüber diskutiert worden, ob es erstens eine gesetzliche Grundlage gibt, und zweitens, wenn es diese gibt, ob sie verfassungskonform ist und ob sie so ausgeübt werden kann, dass tatsächlich getötet werden darf. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es wohl so, dass das grundsätzlich möglich ist, auf einer klaren gesetzlichen Grundlage, sofern nicht Unschuldige betroffen sind.

Das Interview führte Frank Thadeusz, tagesschau.de