Ein Arzt verpasst einem Kind eine Masern-Impfung
interview

Debatte um Impfpflicht "Es geht um den Schutz anderer Menschen"

Stand: 30.03.2019 03:24 Uhr

Eine Häufung von Masernfällen in Deutschland hat die Diskussion um eine Impfpflicht wieder angeheizt. Im Interview mit tagesschau.de stellt Rechtsanwalt Bender klar, unter welchen Voraussetzungen ein Impfzwang rechtlich möglich ist.

tagesschau.de: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in Deutschland, um Menschen zu einer Impfung gegen Masern zu verpflichten?

Michael Bender: Für eine Anordnung der Impfpflicht gibt es eine gesetzliche Grundlage, die auch im Grundsatz verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Ob diese gesetzliche Grundlage für Masern aktiviert werden soll, muss medizinisch beurteilt werden und kann erst auf fachlicher Grundlage beurteilt werden.

Die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht in Deutschland steckt im Bundesgesetz: das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

IfSG Paragraf 20, Absatz 6

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinischschweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

Diese relativ lange Vorschrift ist die Grundlage dafür, dass der Gesundheitsminister eine Verordnung erlassen kann. Sie bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrates. Die Anwendung einer Impfpflicht ist keine freiwillige Aktion des Staates und liegt auch nicht allein im politischen Ermessen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine sogenannte Schutzpflicht des Staates aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entwickelt. Bei besonderen Gefahrenlagen können entweder der Bund oder die Länder verfassungsrechtlich verpflichtet sein, die Impfpflicht durch Rechtsverordnung anzuordnen.

Zur Person

Seit 1994 ist Dr. Michael Bender Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Im Jahr 1989 promovierte er über die Geltung der Grundrechte in der Rechtsanwendung. Seit 1988 ist Bender Rechtsanwalt. Er ist Mitglied im Verwaltungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.

"Eine Impfung ist ein Eingriff in das Grundrecht"

tagesschau.de: Aber steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Pflichtimpfung entgegen?

Bender: Eine Impfung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - das weiß der Gesetzgeber. Der Eingriff wiegt auch schwer. Allerdings sieht die Verfassung vor, dass in das Grundrecht eingegriffen werden darf.

Der Impfzwang wurde im Jahr 1949 als genau so ein Fall angesehen, in dem der Gesetzgeber in das Grundgesetz eingreifen darf. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit kann bei einer Impfpflicht eingeschränkt werden.

tagesschau.de: Könnten Kinder demzufolge also gegen den Willen der Eltern geimpft werden? Wäre das nicht ein Eingriff in das Elternrecht?

Bender: Das Elternrecht wäre dann nachrangig. Es besteht die Pflicht und die Eltern hätten kein Recht die Impfung zu untersagen.

"Es ist genau festgehalten, für wen die Impfpflicht gilt"

tagesschau.de: Und wenn das Kind aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen nicht geimpft werden soll? 

Bender: Im Infektionsschutzgesetz ist genau festgehalten, für wen und weshalb die Ausnahme vom Impfzwang gilt: nur aus medizinischen Gründen. Wenn also jemand durch die Impfung mehr gefährdet wird, als man ihm zumuten kann, dann hat er einen Anspruch auf diese Freistellung. Zu diesen Gründen gehören aber Glaubens- und Gewissensgründe nicht. 

Zwar ist die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und steht gewissermaßen über dem Gesetz, aber beim Impfzwang kommt immer eine Abwägung mit anderen Verfassungsgütern dazu. In dem Moment, in dem ich durch meine Glaubens- und Gewissensfreiheit andere gefährde oder die Gefahren, die ich zumutbar abwehren kann, nicht abwehre, dann ist der Schutz durch die Impfung wichtiger als die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Das finde ich persönlich auch ganz richtig.

tagesschau.de: Steht das Wohl der Gemeinschaft also über dem Wohl des Einzelnen?

Bender: Den Impfzwang gibt es aus zwei Gründen: Zum einen zum Schutz des einzelnen selbst. Das ist eine Art Zwangsbeglückung, um es mal polemisch auszudrücken. Zum anderen hat der Impfzwang einen erheblichen ethischen Grundzug: Es geht in erster Linie um den Schutz anderer Menschen - da zieht der Autonomieanspruch nicht. Manche Menschen, wie Senioren oder Säuglinge, sind nicht geschützt und damit dem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Frage ist dann: Wieso dürfen Überträger rumlaufen und andere infizieren, obwohl die sich zumutbarer Weise impfen könnten, damit sie kein Überträger mehr wären?

Bei gefährlichen, übertragbaren Krankheiten steht der Schutz der Allgemeinheit über dem Anspruch des Einzelnen auf Autonomie. Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt es je nach medizinischer Notwendigkeit sogar eine Verpflichtung des Staates, etwas zu unternehmen und über einen Impfzwang zu befinden, wenn es keine milderen Mittel mehr gibt.

"Die Schule kann den Impfnachweis verlangen"

tagesschau.de: Ist eine Nicht-Impfung dann Körperverletzung zumindest für die Menschen, die im Umfeld des Nicht-Geimpften sind?

Bender: Das ist etwas überspitzt gesagt. Es ist eher eine Art Gedankenlosigkeit. Rechtlich ist das allerdings etwas anders: Wenn ich mich nicht impfen lasse, dann selbst die Infektion übertrage und andere damit fahrlässig gefährde, kann die Infizierung des anderen strafrechtlich unter gewissen besonderen Umständen eine zumindest fahrlässige Körperverletzung sein.

tagesschau.de: Ist es verfassungsrechtlich möglich, nicht-geimpften Kindern den Schulbesuch zu verweigern?

Bender: Auch dafür gibt es im Infektionsschutzgesetz Regelungen. Nach denen kann Kindern mit bestimmten übertragbaren Krankheiten der Besuch von sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen - das sind auch Schulen - verwehrt werden. Wenn es also übertragbare Krankheiten gibt, kann die Schule heute schon verlangen, dass der entsprechende Impfnachweis geführt wird. Wenn der nicht vorhanden ist, geht es nicht in die Schule.

tagesschau.de: In vielen EU-Ländern gibt es bereits verpflichtende Impfungen. Warum ist das in Deutschland bisher (noch) nicht der Fall?

Bender: Bisher gab es wohl schlichtweg keinen ausreichenden Anlass dafür.

Wenn nun aber immer mehr Eltern die routinemäßigen Impfungen im Kindesalter versäumen oder bewusst  die Kinder den Impfungen entziehen, dann ist der Verbreitungsweg auf einmal wieder viel einfacher für Krankheiten, die man längst als ausgestorben angesehen hat. Die Lage kann eben dann, weil freiwillige Impfungen unterblieben sind, auf einmal eine andere sein.

Das Interview führte Dominika Jaschek, tagesschau.de

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 27. März 2019 um 17:00 Uhr.