Das Parteilogo ist beim AfD-Bundesparteitag in der Magdeburger Messe zu sehen.

Landesamt für Verfassungsschutz AfD in Sachsen "gesichert rechtsextremistisch"

Stand: 08.12.2023 13:07 Uhr

Der sächsische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte AfD-Landesverband mit einer solchen Bewertung.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hat die AfD im Freistaat als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Eine mehrjährige juristische Prüfung habe "unzweifelhaft" ergeben, dass der AfD-Landesverband "verfassungsfeindliche Ziele" verfolge, erklärte Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian in Dresden. "An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr", so Christian.

Zuvor hatte der Verfassungsschutz die sächsische AfD vier Jahre lang beobachtet, zunächst als Prüffall und seit Februar 2021 als sogenannten Verdachtsfall. In der Zeit sei eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere von hohen Funktionären und Mandatsträgern der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt worden, so Christian.

AfD in Sachsen als dritter Landesverband als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft

Patricia Klieme, MDR, tagesthemen, 08.12.2023 21:45 Uhr

"Typische völkisch-nationalistische Positionen"

Dem sächsischen Verfassungsschutz zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbands gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zum Beispiel in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.

Die Partei vertrete "typische völkisch-nationalistische Positionen". Der AfD-Landesverband bediene sich zudem gängiger antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen, die regelmäßig auch von Rechtsextremisten und Reichsbürgern verwendet werden.

Björn Höcke als "geistiger Anführer"

"Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert", so Christian weiter.

Rechtsextremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger würden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme, stellte Christian fest. Die Partei erscheine nach außen wie ein "monolithischer Block".

Sachsens Innenminister Armin Schuster erklärte, maßgeblich für die Einstufung seien "allein die durch den Verfassungsschutz vorliegend über mehrere Jahre gesammelten umfangreichen Informationen und Materialien sowie deren Bewertung und juristische Einordnung". Die Öffentlichkeit über erwiesen extremistische Bestrebungen zu unterrichten, sei originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes, so der CDU-Politiker.

Bereits im April war die Jugendorganisation, der sächsische Landesverband der Jungen Alternative, als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.

AfD sieht "wahltaktische Motive"

Sachsens AfD-Landes- und Fraktionschef Jörg Urban erklärte, die Einstufung entbehre "jeder sachlichen Grundlage". Der Verfassungsschutz sei längst "zum Regierungsschutz mutiert". Die Entscheidung habe vor der Landtagswahl im kommenden September "allein wahltaktische Motive".

Die Linke nannte den Schritt "überfällig". Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Kerstin Köditz, forderte die sächsische Landesregierung auf, sich nun im Bundesrat für die Vorbereitung eines Antrags zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.

Nach Auffassung der sächsischen Grünen-Fraktion muss nun auch geprüft werden, inwieweit Beamte, die Funktionsträger der AfD sind, "aus dem Staatsdienst zu entfernen sind".