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Künstliche Intelligenz Schutz vor KI-Überwachung am Arbeitsplatz geplant

Stand: 12.05.2023 14:41 Uhr

Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Regelung für den Einsatz Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen etwa vor dauerhafter Überwachung geschützt sein. KI soll auch in Bewerbungsverfahren reguliert werden.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollen die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz (KI) zukünftig stärker reglementieren. Wie die "Süddeutsche Zeitung" vorab berichtete, wollen die Minister mit einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz die lückenlose Überwachung von Mitarbeitenden verhindern.

"KI wird eine immer größere Rolle spielen. Das birgt immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden", sagte Faeser der Zeitung. Heil ergänzte, ihm gehe es darum, dass gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gälten. Noch im Sommer wollen die Minister einen ersten Entwurf für das Gesetz vorlegen.

Schutz der Beschäftigten steht an erster Stelle

Ein entsprechendes Papier der Ministerien liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor und skizziert, wie sensible Daten der Beschäftigten auch unter Einsatz Künstlicher Intelligenz geschützt werden sollen. Eine dauerhafte Überwachung durch die Arbeitgeber soll etwa nur in Ausnahmefällen zulässig sein, und nur, wenn es der Sicherheit dient. Als Beispiel werden Feuerwehrleute genannt, bei denen im Einsatz dauerhaft verfolgt werden könnte, wo sie sich gerade aufhalten. Dies sei etwa im Interesse ihrer eigenen Sicherheit.

Zudem gibt es Ideen zur Trennung von dienstlichem und privatem, weil Beschäftigte oft mit ihren eigenen Geräten wie Laptops oder Smartphones arbeiten. Diese Praxis berge zum Beispiel die Gefahr, dass Arbeitgeber auf private Daten zugreifen könnten - wie man das verhindern kann, soll geprüft werden.

Generell möglich bleiben sollen "notwendige und sinnvolle Praktiken" wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten etwa beim Führen von Lkw. In Bewerbungsverfahren soll KI dem Papier zufolge wissenschaftlichen Standards genügen müssen und explizit nur Eigenschaften prüfen dürfen, die für eine Stelle bedeutend sind.

KI auf dem Vormarsch

Der Begriff Künstliche Intelligenz meint etwa Computerprogramme, die ähnlich wie Menschen lernen können. Statt für einen bestimmten Zweck programmiert zu werden, kann KI eigenständig Antworten finden und selbstständig Probleme lösen.

Besonders intelligente Bildgenerierungssoftware wie "Midjourney" oder KI-gestützte Chatbots wie "ChatGPT" sorgten zuletzt für Kontroversen. Italien ließ Letzteren wegen mangelnden Datenschutzes kurzzeitig landesweit sperren.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 12. Mai 2023 um 14:08 Uhr.