Bundesratssitzung am 15.12.2023

Bundesrat stimmt zu Georgien und Moldau gelten als sichere Herkunftsstaaten

Stand: 15.12.2023 11:16 Uhr

Der Bundesrat hat zugestimmt, dass Georgien und Moldau künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten gelten. Damit können Asylanträge schneller bearbeitet und in der Regel abgewiesen werden.

Georgien und Moldau gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung mit einer Mehrheit einem entsprechenden Gesetz des Bundestags zu.

Sichere Herkunftsstaaten sind solche, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Mit der Einstufung lässt sich die Bearbeitung der Asylverfahren beschleunigen.

Anerkennungsquote bei nur rund 0,1 Prozent

Die Anerkennungsquoten für Asylbewerberinnen und -bewerber aus Georgien und Moldau lagen laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2023 bei nur rund 0,1 Prozent. Es wurde also nur etwa jeder tausendste Antrag anerkannt.

Derzeit stammten mehr als 15 Prozent der Asylanträge, die in Deutschland abgelehnt werden, von Menschen aus Georgien und Moldau, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp. Der Beschluss des Bundesrates bilde die Grundlage dafür, "dass wir jetzt mit Migrationsvereinbarungen unsere bereits gute Zusammenarbeit mit beiden Ländern auf ein neues Niveau heben und irreguläre Migration erheblich reduzieren können".

Karte: Georgien und Moldau

Recht auf individuelle Anhörung bleibt unberührt

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz will die Bundesregierung für eine schnellere Bearbeitung der Anträge und bei einer Ablehnung eine schnellere Rückkehr sorgen. Deutschland werde dadurch "als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv", heißt es im Gesetzentwurf.

Das Recht auf individuelle Anhörung und Prüfung des Begehrens bleibt aber im Grundsatz unberührt. Betroffene müssen jedoch in der Regel in Flüchtlingsunterkünften wohnen und dürfen in Deutschland keine Arbeit aufnehmen.

Kritik von Linken und Pro Asyl

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow stimmte nicht für den Antrag. Er kritisierte die Ausweitung der Liste ausführlich. Immer mehr Staaten als sichere Herkunftsländer auszuweisen, sei "leider kein vernünftiger Weg", der langfristig durchgehalten werden könne, sagte der Linken-Politiker. Wichtiger wäre es, Staaten wie Marokko, Tunesien und Algerien dazu zu bringen, bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsbürger besser zu kooperieren.

Kritik an der Einstufung hatten zuvor auch Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl geäußert. Die Organisation konstatierte in beiden Ländern "keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen".

Als sichere Herkunftsstaaten gelten bislang die Länder der Europäischen Union sowie für Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.

Leon Vucemilovic, SWR, tagesschau, 15.12.2023 11:33 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Dezember 2023 um 11:00 Uhr.