Familie läuft im Gegenlicht am Strand

Änderung für Geburten ab 2024 Elterngeldreform soll nicht rückwirkend gelten

Stand: 09.07.2023 19:24 Uhr

Die niedrigere Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld soll erst für Geburten ab 1. Januar 2024 gelten. Wer vorher bereits Elterngeld beziehe, werde weiter Anspruch darauf haben, so das Familienministerium.

Die geplante Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024. "Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf. Es gilt ein Bestandsschutz", sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Veränderungen beim Elterngeld hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgeschlagen, um die von Bundesfinanzminister Christian Lindner geforderten Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 erreichen zu können. Das Kabinett beschloss den Haushaltsentwurf in der vergangenen Woche. Im Herbst folgen die Beratungen im Bundestag, der den Bundeshaushalt für das kommende Jahr voraussichtlich im Dezember beschließen wird. Bis dahin sind die Änderungen beim Elterngeld für Haushalte mit hohen Einkommen nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

Einkommensgrenze soll auf 150.000 Euro sinken

Diesem Vorschlag zufolge sollen künftig Eltern nur dann noch Anspruch auf Elterngeld haben, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 150.000 Euro liegt. Derzeit liegt die Obergrenze bei 300.000 Euro. Infolge der Senkung der Einkommensgrenze hätten nach Schätzungen des Familienministeriums künftig rund 60.000 Familien keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit. Im Jahr 2020 hatte die damalige Große Koalition schon einmal die Gehaltsobergrenze gesenkt, und zwar von 500.000 auf die aktuellen 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Diese Regelung galt dann für alle Geburten ab dem 1. September 2021.

Mit dem 2007 eingeführten Elterngeld werden Menschen unterstützt, die nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten und damit kaum oder kein Geld verdienen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes, den sie vor der Geburt hatten. Das Elterngeld beträgt pro Monat mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Bei höheren Einkommen steigt es somit nicht mehr an.

Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Im vergangenen Jahr bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gut 1,8 Millionen Personen Elterngeld.

Birthe Sönnichsen, ARD Berlin, tagesschau, 09.07.2023 18:33 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. Juli 2023 um 19:15 Uhr.