Cannabispflanzen

Angebot an Länder Cannabisgesetz doch vor Ostern?

Stand: 20.03.2024 17:43 Uhr

Aus Sorge, ihr Cannabisgesetz könnte im Vermittlungsausschuss versacken, macht die Bundesregierung den Ländern ein Angebot. Am rückwirkenden Straferlass hält sie aber fest.

Gleich mehrere Seiten voller Zugeständnisse der Bundesregierung sollen die Länder davon abhalten, am Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit einer "Protokollerklärung" soll offenbar auf ihre Bedenken reagiert werden. Sie wurde nun vorab an die Länderseite verschickt und liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Darin geht es unter anderem um mehr Geld für die Suchtprävention. Das Bundesgesundheitsministerium werde sich dafür einsetzen, dass über 2024 hinaus zusätzliche Mittel zum Ausbau der Cannabisprävention in Höhe von sechs Millionen Euro bestehen bleiben. Zudem wolle der Bund ein Zentrum für Präventionsarbeit mit 20 Millionen Euro fördern. Das gehe "über die bisherigen Planungen hinaus", wirbt das Papier.

Großanbauflächen ausgeschlossen

Auch bei den Regeln für Anbauvereinigungen sei die Bundesregierung bereit, Bedenken der Länder aufzugreifen: Derzeit sei im Cannabisgesetz eine jährliche Kontrolle der Vereine vorgesehen. Damit die Länder weniger Aufwand haben, wolle man nun nur noch "regelmäßige Kontrollen" vorschreiben.

Zudem sollen "Großanbauflächen ausgeschlossen werden", damit die Cannabisclubs nicht zu kommerziellen Plantagenbetreibern wachsen können. Den Vereinen soll es auch verboten werden, bestimmte Tätigkeiten an Vertragspartner auszulagern.

Rückwirkende Amnestie soll bleiben

Am rückwirkenden Straferlass will die Bundesregierung allerdings festhalten. Das bedeutet: Die Justizbehörden der Länder müssen alle Akten mit noch nicht vollstreckten Cannabisstrafen durchsehen. Wenn jemand zum Beispiel wegen mehrerer Delikte - darunter eine künftig erlaubte Cannabisstraftat - verurteilt wurde, muss der Fall erneut geprüft werden.

Die Länder klagen seit Wochen, zum 1. April sei diese Amnestie zu kurzfristig, führe zu Überlastung. Es könne sogar zu Haftentschädigungsansprüchen kommen, wenn die Justiz zu langsam arbeite. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Protokollerklärung, "Haftentschädigungen oder eine Strafbarkeit von Amtsträgern" seien "unwahrscheinlich".

Wohl keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss

Es ist zwar noch offen, ob die Länder am Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen - allerdings scheint eine Mehrheit fraglich. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat bereits angekündigt, einen Vermittlungsausschuss nicht mitzutragen. Auch Niedersachsen, Bremen, Berlin und Hessen werden sich voraussichtlich enthalten. Andere Länder wie Bayern oder das Saarland hatten in den vergangenen Tagen dagegen erklärt, sie wollten das Gremium einschalten.

Eine Mehrheit für einen Vermittlungsausschuss wird aber auch durch die angekündigte Protokollerklärung der Bundes immer unwahrscheinlicher. Am 1. April könnte die Teillegalisierung von Cannabis damit tatsächlich Realität werden.

Vera Wolfskämpf, ARD Berlin, tagesschau, 21.03.2024 06:04 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell Radio am 20. März 2024 um 17:09 Uhr.