Uwe Barschel (CDU), aufgenommen am 30. Juli 1987 bei einer Pressekonferenz in Mölln
FAQ

EGMR-Urteil Warum die Barschel-Akten Sperrfrist haben

Stand: 08.11.2022 17:20 Uhr

Was steht in den BND-Akten zum Fall Barschel? Das wollte ein Journalist wissen und klagte auf Akteneinsicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt nun die Sperrfrist.

Von Marie Rulfs und Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Worum ging es konkret in dem Verfahren?

Die Affäre um den CDU-Ministerpräsidenten Uwe Barschel gilt als einer der größten Politikskandale Deutschlands. Vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein im Jahr 1987 wurde SPD-Spitzenkandidat Björn Engholm ausspioniert, mit dem Ziel, ihn zu diskreditieren. Dem damaligen Ministerpräsidenten Barschel (CDU) wurde vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein. Er trat im Zuge der Affäre zurück. Er bestritt den Vorwurf aber und beschrieb sich selbst als Opfer einer Intrige. Tage später wurde er tot aufgefunden.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen zu Barschels Tod kamen zu dem Ergebnis, dass er Selbstmord begangen habe. Die Todesumstände sind aber weiter umstritten. Iranische Waffenhändler, ein osteuropäischer Geheimdienst, eine deutsche Mafia-Organisation - es gibt viele Gerüchte um angebliche Mörder. Und es gibt Akten des BND zu Uwe Barschel. Auf persönliche Einsicht in diese Akten klagt seit Jahren der "Bild"-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure. Saure sagt zu seinen Beweggründen, er habe wissen wollen, was der BND über Barschels Tod weiß. Darüber hinaus habe er sich für die Gerüchte interessiert, denen zufolge Barschel ein Agent des Geheimdienstes eines osteuropäischen Landes gewesen sein soll.

Was hat der EGMR geurteilt?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Richterstimmen die Klage abgewiesen. Demnach sahen die vier Richter in dem Fall keine Verletzung der Informationsfreiheit. Sie argumentieren: Der Geheimdienst BND habe dem "Bild"-Journalisten durchaus einige Informationen zur Verfügung gestellt. Dem Journalisten sei es aber um den persönlichen Zugang zu den Barschel-Akten gegangen. Er habe jedoch nicht ausreichend begründet, warum er diesen Zugang zu den Originalakten unbedingt brauche. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechts-Konvention hätten zudem einen Ermessenspielraum, wenn es um Geheimdienstakten gehe. Sicherheitsinteressen könnten den Aktenzugang einschränken. Wie das Gericht erklärte, stammen die strittigen Dokumente des BND aus den Jahren 1991 bis 1995. Bei einer Verjährungsfrist von 30 Jahren sind also einige bereits zugänglich, die restlichen müssten es bis 2025 werden.

Warum sind nicht alle Richter mit dem Urteil einverstanden?

Drei Richter, unter ihnen auch der Kammervorsitzende, hielten die Klage für begründet. Sie kritisieren: Der "Bild"-Reporter hätte vom BND nur grobe Informationen bekommen. Es sei so gewesen, als ob jemand ein Buch lesen wolle und nur das Inhaltsverzeichnis lesen dürfe. Zugang zu Originaldokumenten sei für Journalisten und Forscher enorm wichtig und von der Informationsfreiheit geschützt. Die Praxis, mit echten Dokumenten zu arbeiten, sei "älter als die verlorene Bibliothek von Alexandria" - so die etwas blumige Formulierung der Richterminderheit. Sie kritisieren außerdem die Rechtslage in Deutschland. Ähnlich äußerte sich auch "Bild"-Journalist Saure: Den Nachrichtendiensten würden im deutschen Recht Schlupflöcher gewährt, und das müsse dringend geändert werden.

Wie ist die Rechtslage bei Geheimdienstakten?

Das Informationsfreiheitsgesetz regelt Ansprüche auf Informationen von Privatpersonen gegenüber staatlichen Stellen. Die Nachrichtendienste sind hiervon aber ausdrücklich ausgenommen, so dass dieses Gesetz keine Ansprüche auf Geheimdienstakten enthält. Ein Anspruch auf Informationen gegen die Nachrichtendienste kann aber nach Paragraf 11 Absatz 6 Bundesarchivgesetz bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Unterlagen älter als 30 Jahre sind. Aber auch nach 30 Jahren können die Nachrichtendienste sich auf Quellenschutz berufen und Akten zurückhalten. Sie können sagen, dass durch Akteneinsicht zu viele Informationen über ihre Arbeitsweise preisgegeben würden. Sowohl die lange Schutzfrist von 30 Jahren als auch die Ausnahmen für Nachrichtendienste sind in Kritik geraten. Zuletzt hatten Jan Böhmermann und das ZDF-Magazin "Royale" Aufsehen erregt, als sie als Verschlusssache eingestufte NSU-Berichte des hessischen Verfassungsschutzes noch vor Ablauf einer 30-jährigen Schutzschrift veröffentlichten.

Az. 8819/16

Max Bauer, SWR, 09.11.2022 05:37 Uhr