Ein Plakat weist auf die Maskenpflicht in einer Schule hin
Hintergrund

Feiern, Bußgelder, Schulen Die Corona-Regeln der Bundesländer

Stand: 27.08.2020 03:54 Uhr

In Brandenburg droht Maskenverweigerern kein Bußgeld, anderswo müssen sie bis zu 500 Euro zahlen: Bei den Corona-Beratungen soll es heute auch um mögliche einheitliche Regeln gehen. In welchem Land gilt was?

Von Quelle: dpa

Jedes Bundesland für sich oder einheitliche Corona-Regeln? Vor den Beratungen von Bund und Ländern hat die Debatte über diese Frage wieder Fahrt aufgenommen. So soll ein einheitliches Bußgeld für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen geprüft werden. Auch eine mögliche bundesweit einheitliche Teilnehmergrenze bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen wird diskutiert.

Tatsächlich gehen die Bundesländer derzeit sehr unterschiedlich vor. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Baden-Württemberg

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen sind bis zu 100 Gäste erlaubt. Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen dürfen ebenso stattfinden. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen.

Schulen und Kitas: Derzeit sind Sommerferien in Baden-Württemberg. Danach sollen die Schüler wieder regulär unterrichtet werden. An weiterführenden Schulen soll nach den Ferien eine Maskenpflicht gelten - aber nicht im Unterricht, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Kitas können öffnen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in Bussen und Bahnen keine Maske trägt und dabei erwischt wird, muss mindestens 100 Euro zahlen. Die Obergrenze für Maskenverweigerer liegt bei 250 Euro.

Bayern

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten soll die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Hochzeits- und andere Feiern dürfen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien stattfinden. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze auch hier bei 200 beziehungsweise 100 Menschen.

Schulen und Kitas: Noch sind in Bayern Schulferien. Es gibt mehrstufige Pläne für Schulen, Kindergärten und Co., wie es je nach lokalem Pandemie-Verlauf weitergehen soll. Klar ist, dass es eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts geben wird. Ab September sollen Kinder mit Schnupfen und laufender Nase nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Lokale Schließungen von Einrichtungen sollen in jedem Fall die letzte Option sein.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Eine Maske im ÖPNV ist für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz wurde auf 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen angehoben.

Berlin

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: In der Hauptstadt gibt es keine Kontaktbeschränkungen. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich soll bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht werden; seit 1. August sind 500 Menschen erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen.

Schulen und Kitas: Es gilt eine Maskenpflicht für Lehrkräfte und Schüler, jedoch nicht im Unterricht selbst, sondern in den Schulgebäuden auf Fluren, in der Toilette, in Aufenthalts- und Begegnungsräumen. Auf Wunsch der Eltern kann sich eine Klasse aber freiwillig darauf verständigen, dass der Mund-Nasen-Schutz auch im Unterricht getragen wird. Die Abstandsregel von 1,50 Metern muss in den Schulen nicht mehr eingehalten werden. In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: In den Bussen und Bahnen in Berlin wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben.

Brandenburg

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden. Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten. Für Autokinos gibt es laut der Verordnung nun in Einzelfällen Ausnahmen - hier können auch Konzerte stattfinden.

Schulen und Kitas: In Schulen und Horten gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auf Fluren, in Gängen, Treppenhäusern und beim Anstehen vor Mensen, nicht aber in Klassenräumen und Schulhöfen. Abstandsregeln gelten nicht für Schüler, sie sollen aber so sitzen, dass enge Kontakte minimiert werden. Kitas sind für alle Kinder wieder offen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: In Brandenburg wird derzeit kein Bußgeld erhoben.

Bremen

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten. Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.

Schulen und Kitas: Kitas sind im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Mit Beginn des Schuljahres an diesem Donnerstag tritt für weiterführende Schulen eine Maskenpflicht in Kraft, die im Gebäude, aber nicht im Unterricht gilt. Grundschüler sind ausgenommen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in Geschäften oder in Bus und Bahnen ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss von diesem Donnerstag an mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Hamburg

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Im privaten Rahmen können in Hamburg bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf 10 Personen begrenzt. Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und mit 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.

Schulen und Kitas: Hamburger Schüler aus einer Klasse können gemeinsam unterrichtet werden. Einschränkungen wie die bisherigen Abstandsgebote bleiben vorsichtshalber erhalten. In bestimmten Situationen gibt es für Kinder einer Jahrgangsstufe Ausnahmen. Seit Beginn des Schuljahres gilt eine Maskenpflicht für das gesamte Schulgelände, nicht aber für den Unterricht selbst. Ausgenommen von den Regelungen sind Grundschüler. Zudem sind auch Hamburger Kitas wieder im Normalbetrieb - zumindest was die Betreuungszeiten angeht. Für Eltern und Erzieher gelten besondere Hygienemaßnahmen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.

Hessen

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen. Die Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen, ist dabei unbegrenzt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und Abstandsregeln. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

Schulen und Kitas: Die Kitas sind zum Regelbetrieb übergegangen. Schüler und Lehrer müssen auf dem Schulgelände eine Alltagsmaske tragen, aber nicht während des Unterrichts. In einigen Kommunen, darunter auch Hessens größter Stadt Frankfurt, wurde aber für einige Schulen eine Maskenpflicht auch im Unterricht angeordnet.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.

Mecklenburg-Vorpommern

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von 10 Personen sind aufgehoben. Mehr Menschen dürfen sich daher treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen. Größere Veranstaltungen sind möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen.

Schulen und Kitas: Kitas stehen allen Kindern offen. Für alle Schüler gibt es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht - mit mindestens vier Stunden am Tag in der Grundschule und an den weiterführenden Schulen mindestens fünf. Schüler und Lehrer müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ausgenommen sind die Klassenräume. Die Maskenpflicht gilt ab Klasse fünf.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske im Öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird. Zuvor waren es 25 Euro.

Niedersachsen

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein. Das gilt auch für private Feiern - zum Beispiel in einem Restaurant. Feste wie Taufen, Hochzeiten sowie Beerdigungen sind mit bis zu 50 Personen möglich. Für Veranstaltungen - zum Beispiel im Kulturbereich - gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern. Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

Schulen und Kitas: Die Kitas sind im Regelbetrieb für alle Kinder geöffnet. In Niedersachsen beginnt diese Woche der Unterricht nach den Ferien. Eine allgemeine Maskenpflicht während der Schulstunden ist nicht geplant, eine Mund-Nasen-Bedeckung soll aber außerhalb des Unterrichts in beengten Bereichen wie etwa Gängen vorgeschrieben werden, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Voraussichtlich von Ende nächster Woche an kann bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassiert werden. Noch sieht der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor.

Nordrhein-Westfalen

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Feste wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 150 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt. Die gleiche Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Voraussetzungen sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 300 Teilnehmenden brauchen nicht einmal ein Hygienekonzept.

Schulen und Kitas: Kita-Kinder werden wieder regulär betreut. An den Schulen in NRW gibt es eine weitgehende Maskenpflicht auch im Unterricht. Ausgenommen sind Grundschulen. Die Regelung läuft zunächst bis zum 31. August.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt, wird mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden - ohne vorherige Aufforderung.

Rheinland-Pfalz

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Treffen von bis zu 10 Personen sind erlaubt, unabhängig von der Zahl der Haushalte. In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen - darunter auch Messen oder Märkte - bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

Schulen und Kitas: Schüler müssen außerhalb des Klassenzimmers eine Alltagsmaske tragen. Die Kitas haben wieder den Regelbetrieb aufgenommen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften keine Maske trägt, muss zehn Euro zahlen. Die Landesregierung hat aber angekündigt, das Bußgeld auf 50 Euro zu erhöhen, sollten sich die Länder nicht auf einen einheitlichen Betrag einigen können.

Saarland

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen. Unter freiem Himmel dürfen Veranstaltungen mit bis zu 900 Menschen stattfinden, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450.

Schulen und Kitas: Das Hygienekonzept in den Schulen sieht vor, dass die Schüler während des Unterrichts und in Pausen unter freiem Himmel keine Alltagsmasken tragen müssen, im Schulgebäude aber prinzipiell schon. Die Kitas sind wieder im Regelbetrieb.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Im Saarland wird derzeit kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erhoben. Mit bis zu 500 Euro Bußgeld kann aber belangt werden, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden.

Sachsen

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Ab dem 1. September sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wieder erlaubt sein, allerdings nur, wenn in der Region des Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100.000 Einwohner nicht übersteigt. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden.

Schulen und Kitas: Die Kitas können zum Regelbetrieb übergehen - allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. Nach den Sommerferien Ende August sollen alle Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren. In Kitas und an Schulen gilt weiterhin keine umfassende Maskenpflicht.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Die Landesregierung in Sachsen hat entschieden, vom 1. September an bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben.

Sachsen-Anhalt

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Ein Kontaktverbot gibt es nicht - die Landesregierung empfiehlt aber, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Bei organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, vom 29. August an dürfen bis zu 500 kommen.

Schulen und Kitas: Schüler und Lehrer sollen nach den Sommerferien ab Donnerstag zwei Tage lang Masken in den Schulgebäuden tragen. Die Mundschutzpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, nicht aber während des laufenden Unterrichts. Nur an den ersten beiden Schultagen soll die Maskenpflicht gelten. Danach können die Schulleitungen festlegen, ob und wie weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände getragen werden muss.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Ein Bußgeld für Maskenverweigerer erwäge die Landesregierung derzeit nicht, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff.

Schleswig-Holstein

Kontakbeschränkungen und Veranstaltungen: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.

Schulen und Kitas: Es gilt eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände, aber nicht im Unterricht. Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse.

Thüringen

Kontakbeschränkungen und Veranstaltungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen, allerdings empfiehlt eine Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen. Bei Familienfeiern gelten ab dem 30. August neue Regeln. Müssen Familienfeiern bis dahin schon ab einer Teilnehmerzahl von 30 in geschlossenen Räumen beim Gesundheitsamt gemeldet werden, liegt die Grenze künftig bei 50 Teilnehmern. Im Freiem müssen Familienfeiern ab Ende August erst ab 100 Teilnehmern gemeldet werden. Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen.

Schulen und Kitas: In allen Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. Nach den Sommerferien Ende August sollen alle Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren. Derzeit laufen noch die Gespräche für eine neue Corona-Verordnung, die auch Regelungen für Schulen und Lehrer enthalten soll. Bis zum Schuljahresbeginn soll das komplette Infektionsschutz-Konzept vorliegen. Bislang sind aber laut Bildungsministerium keine wesentlichen Änderungen für das Tragen von Masken in Schulen geplant. Vorgesehen ist demnach, dass Thüringer Schüler im Unterricht keine Masken tragen müssen, wohl aber an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen - etwa im Mensa-Bereich.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: In Thüringen wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 27. August 2020 um 09:00 Uhr.