
Abgasaffäre Ex-VW-Manager Hatz weiter in Haft
Stand: 15.11.2017 18:10 Uhr
Der bislang höchstrangige Beschuldigte in der Abgasaffäre weist alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn zurück. Zudem betont Ex-VW-Manager Wolfgang Hatz, stets zur Aufklärung der Abgasaffäre beigetragen zu haben und bot drei Millionen Euro Kaution für die Aufhebung seines Haftbefehls an.
Von Christine Adelhardt und Carolin Fromm, NDR
Wolfgang Hatz, ehemaliger Manager im Volkswagen Konzern, muss weiter in München in Haft bleiben. Er war Ende September im Zusammenhang mit der Abgasaffäre verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden. Kurz darauf hatten seine Anwälte Beschwerde gegen den Haftbefehl eingereicht.
Nach Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" bot Hatz für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft drei Millionen Euro Kaution. Die Anwälte hatten hilfsweise beantragt, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dazu zählen neben der Millionen-Kaution auch die Abgabe seines Reisepasses, die regelmäßige Meldung bei der Polizei und das Verbot, Deutschland zu verlassen. Das Landgericht München hat die Haftbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen.
Ehemaliger Kollege beschuldigte Hatz
Die Staatsanwaltschaft München II verdächtigt Hatz in die Dieselaffäre verwickelt zu sein. Der 58-Jährige ist der bislang höchstrangige Beschuldigte in der Abgasaffäre des VW-Konzerns. Belastet wird Hatz durch die Aussagen seines früheren Mitarbeiters Giovanni P. Der Audi-Ingenieur sitzt ebenfalls in Haft und hat umfangreich ausgesagt. Daraufhin hatten die Strafverfolger Hatz wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaften lassen. Die Anwälte von Hatz weisen in der Haftbeschwerde alle Anschuldigungen zurück.
Anwälte: Treffen in Hatz' Haus dienten der Aufklärung
Hatz war bereits kurz nach Bekanntwerden der Dieselaffäre im September 2015 von seinem Vorstandsposten bei Porsche beurlaubt worden. Anschließend gab es mehrere Treffen in Stuttgart bei Hatz zuhause, bei dem zum Teil hochrangige Kollegen von Audi und Porsche zugegen gewesen sein sollen. In der Haftbeschwerde dementieren die Anwälte von Hatz, dass die Treffen mit anderen Mitarbeitern des Konzerns zur Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie in der Abgasaffäre gedient haben. Es sei stets um Aufklärung gegangen. Mehrmals habe Hatz seine Erkenntnisse dem Aufsichtsrat des VW-Konzerns zur Verfügung gestellt und sich darum bemüht, die für ihn völlig neuen und undurchsichtigen Vorgänge zur Abgasmanipulation aufzuarbeiten.
Giovanni P. hingegen behauptet, die Abgasprobleme bei Dieselfahrzeugen seien intern bereits seit 2006 bekannt gewesen. P. hatte nach eigenen Angaben an den Treffen bei Hatz teilgenommen. Er sagte zudem aus, später von Hatz ein dreiseitiges handgeschriebenes Papier mit Notizen erhalten zu haben. Damit habe Hatz ihm nahelegen wollen, welche Aussagen er zur Abgasaffäre im Rahmen der internen Ermittlungen machen solle. Die Anwälte von Hatz bestreiten, dass Hatz das Aussageverhalten von P. beeinflussen wollte. Die Notizen träfen alle zu, damit läge keine Verdunkelungsgefahr vor. Die Anwälte von Hatz äußerten sich auf Anfrage nicht zu der Haftbeschwerde und zu deren Zurückweisung.
Hatz war führender Motoren-Entwickler
Hatz leitete von 2001 bis 2007 die Motoren-Entwicklung der Audi AG. Im Jahr 2007 wurde er in Wolfsburg Chef der Aggregate-Entwicklung im VW-Konzern und Generalbevollmächtigter der Volkswagen AG. Er war damit als Vertrauter des damaligen Konzernchefs Martin Winterkorn einer der wichtigsten Verantwortlichen für die Motoren-Entwicklung in der Zeit, in der die verbotene Software eingeführt wurde. Ab 2011 war Hatz Vorstand der Porsche AG.
Millionen-Abfindung erhalten
Hatz kann nun das Oberlandesgericht München anrufen, damit sein Haftbefehl doch noch aufgehoben wird. Für den Ingenieur könnte ein Gerichtsverfahren auch finanzielle Konsequenzen haben. Im Jahr 2016 hatte er sich mit Porsche auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Die millionenschwere Abfindung war unter dem Vorbehalt ausgezahlt worden, dass Hatz keine Pflichtverletzung begangen hat. Interne Untersuchungen von Porsche hatten damals ergeben, dass ihm kein Fehlverhalten vorzuwerfen war.