Ein Vater mit seinem Kleinkind im Park

Neue "Düsseldorfer Tabelle" Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Stand: 12.12.2023 17:36 Uhr

Ab 2024 bekommen Trennungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen deutlich mehr Geld. Das geht aus der "Düsseldorfer Tabelle" hervor. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen für ihren Eigenbedarf steigt ebenfalls.

Trennungskindern steht ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Unterhalt zu. Das geht aus der neuen "Düsseldorfer Tabelle" hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben hat. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend mehr zahlen.

Der monatliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab 2024 bis zum sechsten Geburtstag 480 statt bisher 437 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 551 Euro (bisher 502 Euro) und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 645 Euro (bisher 588 Euro).

Für volljährige Kinder sind mindestens 689 Euro (bisher 628 Euro) zu zahlen. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt jedoch unverändert bei 930 Euro.

Die Mindestsätze steigen dann mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen, die zuletzt 2018 angehoben wurden, werden zum 1. Januar 2024 durchgehend um 200 Euro erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet damit nicht mehr bei 1.900 Euro, sondern bei 2.100 Euro. Die 15. Einkommensgruppe endet bei 11.200 Euro.

Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, wird ebenfalls angehoben: Er beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro statt bisher 1.120 Euro, für Erwerbstätige steigt er von 1.370 auf 1.450 Euro.

Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet

Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.

Die "Düsseldorfer Tabelle" ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben. Beteiligt ist auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages. Die Familiengerichte bundesweit orientieren sich bei der Festsetzung des Unterhalts an der "Düsseldorfer Tabelle".