Justizzentrum in Koblenz

Gericht weist Klage ab Keine Änderung russisch klingenden Nachnamens

Stand: 25.04.2023 13:44 Uhr

Ein russisch klingender Nachname ist laut einem Gericht in Koblenz kein Grund für eine Namensänderung. Ein Ehepaar hatte geklagt und gab an, seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine Benachteiligungen zu erleben.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaars auf Änderung seines russisch klingenden Nachnamens abgewiesen. Eine Änderung sei nur gerechtfertigt, wenn es einen wichtigen Grund dafür gebe, teilte das Gericht mit. Den gebe es in diesem Fall nicht.

Die Kläger hatten für sich und ihre Tochter bei der Verbandsgemeinde eine Änderung beantragt, weil sie wegen des Nachnamens seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Benachteiligungen im Alltag ausgesetzt seien. Als die Gemeinde ablehnte, widersprachen die Kläger und erhoben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, weil die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hatte.

Gericht: Keine seelische Belastung

"Die Klage hatte keinen Erfolg", teilte das Verwaltungsgericht nun mit. Es sei nur in Ausnahmen mit wichtigem Grund möglich, den Familiennamen zu ändern. Die Tatsache allein, dass ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, sei im Allgemeinen kein wichtiger Grund.

Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass ihr Nachname eine seelische Belastung für sie und ihre Tochter darstelle, hieß es weiter. Sie seien in Deutschland geboren, nicht-russischer Abstammung und entsprechend keine Flüchtlinge, denen der Name eventuell bei der Eingliederung Schwierigkeiten bereite. Zudem komme der Nachname auch im polnischen Raum vor.

Gegen die Entscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.

Aktenzeichen: 3 K 983/22.KO

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete SWR4 Rheinland-Pfalz am 25. April 2023 um 12:00 Uhr.