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Mehr Möglichkeiten für Doppelnamen Kein Zwang zum Bindestrich mehr

Stand: 31.03.2023 15:48 Uhr

Justizminister Buschmann will das Namensrecht freier gestalten. So soll etwa der Zwang zum Bindestrich bei Doppelnamen entfallen. Dass Namen wie Scholz und Merz zu Schmerz verschmolzen werden können, will Buschmann aber weiter verbieten.

Von Mit Informationen von Uli Hauck, ARD-Hauptstadtstudio

Wer sich bei einer Heirat für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht vor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt hat. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Tritt die Reform in der von seinem Ministerium vorgesehenen Fassung in Kraft, bliebe es Eheleuten von Januar 2025 an selbst überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen. Aus Herrn Müller und Frau Hoffmann könnten dann beispielsweise Herr und Frau Müller Hoffmann werden - oder aber Hoffmann Müller, Hoffmann-Müller oder Müller-Hoffmann.

Die Möglichkeit, dass beide nur Müller oder Hoffmann heißen, bleibt bestehen. Ebenso, die Variante, dass jeder Ehepartner seinen Nachnamen behält.

Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen, führen den künftig auch die Kinder. Mehr als zwei Namensbestandteile dürfen es aber weiterhin nicht werden.

Nachnamen behalten bei einer Adoption

Erwachsenen, die sich adoptieren lassen, räumt der Entwurf die Möglichkeit ein, ihren Nachnamen zu behalten, entweder ausschließlich oder zusätzlich zum Nachnamen der Person, die sie adoptiert.

Im Fall der Scheidung der Eltern soll es, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, der seinen Geburtsnamen wieder annimmt, diesen auch zum Familiennamen des Kindes machen. Dafür ist zwar die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, wenn das Kind bisher dessen Namen führt oder wenn beiden die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils jedoch ersetzen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, muss es außerdem selbst zustimmen.

Verschmelzung von Namen bleibt verboten

Das deutsche Namensrecht sei hoffnungslos veraltet, so Buschmann. "Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen. Und deshalb wird es Zeit, das Namensrecht zu ändern."

Was es aber nicht geben soll, ist eine Verschmelzung von Nachnamen, wie sie in Großbritannien möglich ist. Man wolle eine pragmatische, aber keine lustige Lösung für Probleme im deutschen Namenrecht, sagte Buschmann und illustrierte die Problematik an folgendem Beispiel:

Wenn Herr Scholz Herrn Merz heiratet, dann wird aus Scholz und Merz Schmerz.

Entwurf nur für familienrechtliche Ereignisse

Die von FDP-Mann Buschmann geplante Reform betrifft allerdings nur Fragen, die mit Geburt, Eheschließung, Scheidung und anderen familienrechtlich relevanten Lebensereignissen zusammenhängen. Sie wird womöglich nicht die einzige Änderung sein, die von den Ampelpartnern in diesem Jahr in Sachen Namensrecht auf den Weg gebracht wird.

Für das Namensänderungsrecht ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zuständig. Es regelt die Änderung von Vor- und Nachnamen unabhängig von familienrechtlichen Ereignissen. Dabei geht es etwa darum, ob sich jemand nach der Einbürgerung für eine deutsche Schreibweise seines Namens entscheidet - also beispielsweise aus "Pawel" "Paul" machen will - oder einen Familiennamen loswerden möchte, der Anlass für Spott und Hänseleien bietet.

Uli Hauck, Uli Hauck, ARD Berlin, 31.03.2023 15:47 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 31. März 2023 um 14:38 Uhr.