Urlauber auf der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca
FAQ

Nach Urteil des EuGH Was zum Urlaubsanspruch wichtig ist

Stand: 06.11.2018 12:59 Uhr

Der EuGH hat zum Urlaubsanspruch entschieden. Der Anspruch entfällt nicht allein dadurch, dass der Arbeitnehmer keinen Antrag gestellt hat. Was nun zum Urlaubsanspruch wichtig ist.

Von Claudia Kornmeier, SWR und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was hat der EuGH entschieden?

Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht bis zum Ende des Jahres genommen haben, müssen grundsätzlich keine Angst mehr haben, dass der Urlaubsanspruch verfällt. Es darf nach dem Urteil des EuGH nicht mehr darauf ankommen, ob sie vorher erfolglos einen Urlaubsantrag gestellt haben. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, die restlichen Urlaubstage "rechtzeitig" zu nehmen, verfällt der Urlaub. Also wenn der Arbeitnehmer wirklich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen und quasi freiwillig verzichtet hat. Das muss der Arbeitgeber allerdings beweisen.

Was galt bisher in Deutschland?

Nach dem deutschen Gesetz galt: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist eigentlich nur ausnahmsweise möglich. Es muss dafür einen dringenden Grund geben - entweder vonseiten des Arbeitnehmers oder des Betriebs. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub dann bis Ende März nehmen. Auch dies gilt ab jetzt nur noch dann, wenn der Arbeitgeber beweist, dass er seinen Mitarbeitern tatsächlich die Möglichkeit eingeräumt hat, den Urlaub zu nehmen.

Und was gilt bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen?

Endet ein Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer hat noch Resturlaubstage, so hat er sogar einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Auch hier gilt: Diese Vergütung kann der Arbeitgeber nur verweigern, wenn er dem Arbeitnehmer tatsächlich noch die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub vor der Beendigung zu nehmen. Auch das muss der Arbeitgeber beweisen. Arbeitnehmer sollen nicht davon abgeschreckt werden, ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, so die Richter in Luxemburg.

Christoph Kehlbach, SWR, zu den Arbeitgeberrechten bei Urlaubsansprüchen

tagesschau24 11:00 Uhr

Gibt es weitere Möglichkeiten, den Urlaub ausbezahlt zu bekommen?

Nein, der gesetzlich garantierte Mindesturlaub darf eigentlich gar nicht ausgezahlt werden - sowohl nach den deutschen Gesetzen als auch nach EU-Recht. Davon gibt es nur die eine Ausnahme: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch die EU-Richter betonen: Ziel des Jahresurlaubs sei es, dass Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen.

Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer stirbt?

Die Erben haben einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub eines Verstorbenen. Das hat der EuGH in einem weiteren Urteil entschieden. Auch das sah das deutsche Recht bisher nicht vor.

Wie viel Tage Urlaub sind gesetzlich garantiert?

Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche haben in Deutschland einen Anspruch auf mindestens 20 Tage Erholungsurlaub. In Arbeitsverträgen kann auch mehr vereinbart werden. Beim Blick ins Gesetz nicht verwirren lassen: Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer Sechstagewoche aus und garantiert Arbeitnehmern dafür 24 freie Tage. Damit sollen vier freie Wochen garantiert werden, was auf eine Fünftagewoche entsprechend umgerechnet wird.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 06. November 2018 um 12:00 Uhr.