Eine Medizinstudentin zieht im Zentralen Impfzentrum in Tübingen den Impfstoff von Pfizer-BioNTech auf.

Corona-Impfverordnung läuft aus Piks auf Kassenkosten soll möglich bleiben

Stand: 22.03.2023 13:22 Uhr

Am 7. April läuft die Coronavirus-Impfverordnung aus und mit ihr auch der allgemeine Anspruch auf eine kostenlose Impfung. Aber auch danach sollen Impfungen auf Kassenkosten möglich sein, plant das Gesundheitsministerium.

Die Corona-Impfungen in Deutschland sollen zu Ostern in die reguläre Gesundheitsversorgung übergehen. Aber auch ab dem 8. April sollen Impfungen auf breiterer Front kostenlos möglich sein, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Der Rahmen für den Anspruch auf Impfungen soll künftig eine fachliche Richtlinie sein, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Auch darüber hinaus sollen aber Impfungen auf Kassenkosten möglich sein, wenn es "durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird".

Hohes Immunitätsniveau weiter gewünscht

Die bisherigen Regeln zu Impfansprüchen für alle laufen am 7. April aus. Es solle sichergestellt werden, dass auch über die in der Richtlinie vorgesehenen Impfungen hinaus ein hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung bestehe, heißt es in dem Entwurf des Ministeriums.

Ein "fortlaufendes umfangreicheres Impfangebot nach ärztlicher Indikationsstellung und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung" könne bei der vorherrschenden Omikron-Variante dazu beitragen, im kommenden Herbst und Winter Überlastungssituationen des Gesundheitswesens zu vermeiden. "Dies gilt insbesondere, da die Immunität nach einer Schutzimpfung oder Infektion abnimmt."

Allein nach den Festsetzungen in der Schutzimpfungsrichtlinie wären Impfansprüche davon abhängig, ob man Vorerkrankungen hat, bestimmten Alters- und Berufsgruppen angehört - oder ob Kassen es ermöglichen, heißt es zur Begründung für die geplante weitergehende Regelung.