Cannabis in der Hand einer Person.

Gesetzentwurf zur Legalisierung Lauterbach will strenge Regeln für Cannabis-Clubs

Stand: 08.05.2023 07:38 Uhr

"Anbauvereinigung" statt "Kifferklub": Für die geplanten Cannabis-Clubs sollen viele Einschränkungen gelten. Das sieht laut Medienberichten zumindest ein Gesetzesentwurf aus dem Lauterbach-Ministerium vor.

Wer im Rahmen der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen sogenannten Cannabis-Club gründen will, muss sich offenbar auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa, der der Entwurf laut eigenen Angaben vorliegt.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll demnach kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.

Da er noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch Änderungen ergeben.

Ausgabe nur an Mitglieder

Zunächst sehen die Pläne aber vor, dass Cannabis nur an Mitglieder ausgegeben werden darf - maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gebe. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent solle Pflicht sein.

Übermittlung an Behörden und Dokumentation

Zudem müssen die Clubs laut dpa jährlich an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Auch sollen sie dem Entwurf zufolge unter anderem fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen oder an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben. Ebenfalls müssen die Clubs demnach sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. 

Jugendschutz und Suchtprävention

Zusätzlich sollen Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, umzäunt und gesichert werden und Mindestabstände zum Beispiel zu Schulen und Kitas eingehalten werden.

Außerdem berichtet die dpa: Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen muss.

Kiffen in der Öffentlichkeit eingeschränkt

Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf seien auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen demnach im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Jugendliche dürfen laut dem Entwurf keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat. Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf.

Kein freier Verkauf geplant

Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 22. April 2023 um 17:37 Uhr.