Ein Soldat der Bundeswehr vor dem Abflug zur militärischen Evakuierungsoperation.

Rettungsflüge der Bundeswehr Bundestag stimmt Sudan-Einsatz nachträglich zu

Stand: 26.04.2023 19:16 Uhr

Die Rettungsflüge der Bundeswehr aus dem Sudan sind zwar schon abgeschlossen, doch diese fanden bisher ohne Mandat des Bundestags statt. Das Parlament holte seinen Beschluss zu der Mission nun nach - es gab keine Nein-Stimmen.

Der Bundestag hat dem Evakuierungseinsatz der Bundeswehr zur Rettung deutscher Staatsangehöriger aus dem Sudan nachträglich mit großer Mehrheit zugestimmt. Insgesamt votierten 663 Abgeordnete für das Mandat, sieben Abgeordnete enthielten sich, es gab keine Nein-Stimmen.

Dem Antragsentwurf zufolge darf die Mission längstens bis zum 31. Mai auf dem Luftweg sowie auf dem Seeweg erfolgen. Dabei können insgesamt bis zu 1600 Streitkräfte eingesetzt werden. Allerdings erfolgte in der Nacht zuvor bereits der vorerst letzte deutsche Evakuierungsflug mit einer Maschine vom Typ A400M.

Auswärtiges Amt: Noch Deutsche im Sudan

Da die Kämpfe etwas nachgelassen hatten, konnten zahlreiche Länder in den vergangenen Tagen ihre Bürger ausfliegen, darunter europäische Staaten und die USA. Die Bundeswehr brachte nach Angaben des Verteidigungsministeriums seit Sonntag etwa 700 Menschen außer Landes, darunter 200 Deutsche und Personen aus etwa 30 weiteren Ländern. Die Geretteten wurden zunächst von der Hauptstadt Khartum nach Jordanien geflogen und anschließend von dort aus in ihre Heimatländer gebracht.

Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass sich noch eine niedrige dreistellige Zahl Deutscher im Sudan aufhält. Sie haben nach Angaben des Verteidigungsministeriums die Möglichkeit, mit Evakuierungsflügen anderer Länder aus dem Land zu kommen. Insgesamt seien an der Bundeswehroperation rund 1000 deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligt gewesen.

Minister betonten besondere Gefahrenlage

Bei der Bundestagsdebatte baten Außenministerin Annalena Baerbock und Verteidigungsminister Boris Pistorius die Abgeordneten um die nachträgliche Zustimmung. Dies ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Gefahr in Verzug oder wenn Menschen aus besonderen Gefahrenlagen gerettet werden müssen.

Die Bundesregierung argumentierte, dass eine vorherige öffentliche Parlamentsbefassung das Leben der zu rettenden Menschen gefährdet hätte. Abgeordnete aus der Opposition kritisierten, dass sie zu spät informiert worden seien. Es sei erforderlich gewesen, schnell und entschlossen zu handeln, verteidigte Pistorius das Vorgehen. "Wir mussten unverzüglich handeln." Baerbock betonte, es sei ein "gefährlicher Einsatz" gewesen. Im Sudan gibt es seit rund zehn Tagen Kämpfe zwischen dem regulären Militär und paramilitärischen Einheiten.

Oliver Neuroth, ARD Berlin, tagesschau, 26.04.2023 20:49 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete DLF am 26. April 2023 um 20:00 Uhr.