Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen Länderfinanzausgleich wird abgeschafft

Stand: 14.10.2016 17:23 Uhr

Jahrelang wurde verhandelt, nun haben sich Bund und Länder auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 geeinigt. Im Kern setzten sich die Länder mit ihren Vorstellungen durch. Der Bund sicherte sich im Gegenzug aber neue Kompetenzen.

Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an sollen neue Regeln bei der Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter "reichen" und "armen" Ländern sowie zwischen Bund und Ländern gelten. Das zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Ministerpräsidenten ausgehandelte Paket sieht jährlich leicht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund.

Bei dem erzielten Kompromiss setzten sich vor allem die Länder mit ihren Vorstellungen durch: Ihrem Wunsch entsprechend wird der Länderfinanzausgleich, wie er heute besteht, abgeschafft. Heißt: Die Länder gleichen ihren Reichtum und ihre Armut künftig nicht mehr untereinander aus - diese Aufgabe übernimmt der Bund. Dafür erhalten die Länder bei der ihnen zustehenden Umsatzsteuer entsprechende Zu- und Abschläge, die sich an der Finanzkraft der Länder orientieren.

Mehr Geld für die Länder

Durch die Neuregelungen wird der Bund ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden Euro mehr überweisen als bisher. Diese setzen sich zusammen aus den Umsatzsteueranteilen in Höhe von vier Milliarden Euro und diversen anderen Zuweisungen. Die Länder hatten knapp 9,7 Milliarden Euro gefordert. Der Bund wollte ursprünglich nur 8,5 Milliarden Euro zahlen.

Bund setzt sich bei strittigem Punkt durch

Bei einem der strittigsten Punkte mussten die Länder aber auch zurückstecken: der sogenannten Dynamisierung. Die Ministerpräsidenten hatten sich gewünscht, dass die zusätzlichen Milliarden aus dem Umsatzsteuertopf - die genannten vier Milliarden Euro - entsprechend der Wirtschaft in Deutschland mitwachsen. Doch dagegen wehrte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Eigentlich wollte er die gesamten vier Milliarden als Festbetrag einfrieren. Am Ende stand ein Kompromiss: Gemäß der neuen Vereinbarung sollen nur 1,4 Milliarden Euro angepasst werden. Der Rest ist von 2,6 Milliarden Euro bleibt konstant.

Solidarpakt II läuft 2019 aus

Im Gegenzug für die Extra-Milliarden rang der Bund den Ländern in den Verhandlungen neue Kompetenzen ab. So soll es eine Bundesgesellschaft geben, die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündeln und Reibungsverluste beseitigen soll. Bisher gibt der Bund das Geld. Fürs Planen, Bauen und Erhalten sind aber die Länder zuständig. Über diesen Punkt war noch bis zuletzt verhandelt worden.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer zeigte sich sehr zufrieden mit der Einigung. "Das ist der wichtigste Erfolg für Bayern in meiner gesamten Laufbahn", sagte der CSU-Chef der "Süddeutschen Zeitung". Nach vorläufigen Berechnungen verfügt Bayern durch den neuen Deal über 1,3 Milliarden Euro mehr.

Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mussten neu geregelt werden, weil der bisherige Länderfinanzausgleich und der "Solidarpakt II" im Jahr 2019 auslaufen. Für die neuen Reformen sind zahlreiche Gesetzesänderungen nötig, machte Bundeskanzlerin Angela Merkel klar. Auch das Grundgesetz müsse angepasst werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 14. Oktober 2016 um 21:45 Uhr.