
Relevanz der Wahlentscheidung Jede Stimme zählt - ein bisschen
Stand: 21.09.2017 21:28 Uhr
Besser nicht wählen als AfD wählen, mit dieser Aussage hat Kanzleramtsminister Peter Altmaier für Wirbel gesorgt. Auch rund um die Satirepartei "Die Partei" wird derzeit heftig diskutiert, welchen Sinn es macht, eine vermutlich chancenlose Kleinstpartei zu wählen.
Von Kristin Becker, SWR, und Melanie Bender, WDR
Wer nicht wählt, entscheidet nicht aktiv mit, sondern lässt geschehen. Das ist die einfache Formel, wenn man seine Wahlmöglichkeit nicht wahrnimmt. Nicht zu wählen, wirkt sich allerdings auf die Wahlbeteiligung aus. Wenn viele Menschen nicht wählen, ist das schlecht für die politische Legitimation einer Wahl. Juristisch gesehen aber ist eine niedrige Beteiligung kein Problem. Anders als bei den meisten Volksabstimmungen, die ein Quorum verlangen und damit eine Mindestbeteiligung voraussetzen, ist eine Bundestagswahl auch dann gültig, wenn die Wahlbeteiligung niedrig ist. Bei der Wahl 2013 lag sie bei 71,5 Prozent.
Nicht wählen hat Auswirkungen
Wenn weniger Wahlberechtigte wählen gehen, kann das auch Auswirkungen auf die Sitzverteilung haben. Zumindest absolut gesehen braucht eine einzelne Partei dann beispielsweise weniger Stimmen, um über die Fünf-Prozent-Hürde - die sogenannte Sperrklausel - zu kommen. Für eine kleine Partei kann also eine niedrigere Wahlbeteiligung hilfreich sein.
Wer aus Bequemlichkeit oder Zeitmangel kein Kreuzchen macht, sorgt dafür, dass die Parteien profitieren, die man sowieso nicht gewählt hätte. Die Stimme fehlt dann der Partei, die man eigentlich hätte wählen wollen.
#kurzerklärt: Warum wählen wichtig ist
nachtmagazin, 21.09.2017, Alina Stiegler, NDR
Ungültig wählen heißt nicht wählen
Quasi das Gleiche gilt für ungültige Stimmen. Auch sie haben keinen direkten Einfluss auf den Wahlausgang. Dafür zählen ausschließlich die gültigen Stimmen. Ebenso wird die Fünf-Prozent-Hürde nur anhand der gültigen Stimmen errechnet. Eine ungültige Stimme kann aber wiederum - wie beim Nichtwählen - dazu führen, dass es kleine Parteien einfacher haben, die Sperrklausel zu überwinden. Einziger Unterschied zum Nichtwählen: ungültige Stimmen schlagen sich in der Höhe der Wahlbeteiligung nieder.
Gültig aber ohne Einfluss?
Wer gültig abstimmt, aber eine Partei wählt, die an der Sperrklausel scheitert, dessen Stimme zählt ebenfalls nicht für die Sitzverteilung. Wie Martin Fehndrich von Wahlrecht.de erklärt, profitieren dann die Parteien, die über fünf Prozent kommen - die größten am meisten. Sie bekommen grob gesagt mehr Sitze für weniger eigene Stimmen.
Drei Direktmandate ändern alles
Grunsätzlich gilt: Nur wenn eine Partei fünf Prozent bei den Zweitstimmen erreicht, kann sie in den Bundestag einziehen. Erststimmen sind von dieser Hürde aber nicht betroffen. Wer also direkt gewählt wird, wird Abgeordneter, egal ob seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde schafft.
Bekommt eine Partei drei Direktmandate, wird die Sperrklausel für diese Partei aufgehoben, selbst wenn sie bei den Zweitstimmen unter fünf Prozent liegt. In diesem Fall erhält die Partei auch den prozentualen Anteil ihrer Zweitstimmen und kann dementsprechend ggf. weitere Abgeordnete ins Parlament entsenden. In der Geschichte der Bundesrepublik kam das aber bislang nur dreimal vor.
Wer eine Partei wählt, statt seine Stimme ungültig zu machen oder nicht wählen zu gehen, verändert zudem die absolute Stimmenanzahl, die für das Überwinden der Sperrklausel notwendig ist. Das gilt auch für Klein- oder Kleinstparteien. Denn alle gültigen Stimmen werden für die Bestimmung der Fünf-Prozent-Hürde herangezogen.
Stimmen bringen Geld
Und auch wenn es eine Partei nicht ins Parlament schafft, relevant ist ihr Wahlergebnis trotzdem – für ihre Finanzierung. Für jede Stimme bekommt sie einen Zuschuss vom Staat, vorausgesetzt sie hat auch eigene Einnahmen und erreicht bei einer Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl ein Prozent.