AfD-Parteitag

Thüringen Verfassungsschutz nimmt AfD ins Visier

Stand: 06.09.2018 11:03 Uhr

Thüringens Verfassungsschutz erklärt die AfD nach Informationen von tagesschau.de offiziell zum Prüffall. Der Geheimdienst will nun genau analysieren, ob der Landesverband künftig beobachtet wird.

Die Radikalisierung der AfD hat in Thüringen Konsequenzen: Der Chef des Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat nach Informationen von tagesschau.de den Landesverband offiziell zum Prüffall erklärt - die Vorstufe zum Beobachtungsobjekt. Beim Verfassungsschutz soll Personal abgestellt werden, um offen zugängliche Unterlagen und Informationen zu sammeln und auszuwerten.

"Zeit des Wolfes"

Hintergrund sind nach Informationen aus Kreisen des Verfassungsschutzes mehrere Vorfälle und Entwicklungen der vergangenen Monate. So beispielsweise das sogenannte Kyffhäusertreffen, das führende AfD-Funktionäre aus Thüringen und Sachsen-Anhalt organisieren. Der thüringische AfD-Spitzenfunktionär Björn Höcke hatte dort erklärt, es sei die "Zeit des Wolfes" gekommen. Wenn eine AfD-Demo behindert werde, würde der Polizei fortan fünf Minuten Zeit gegeben, danach werde die Demo beendet und 1000 "Patrioten" würden im Rücken der Gegendemonstranten auftauchen.

Bereits zuvor hatte Höcke die Bundespolizei aufgefordert, ihren Vorgesetzten nicht mehr zu folgen, mit der Drohung, dass sie nach der Machtübernahme "des Volkes" zur Rechenschaft gezogen werden würden.

Auch ein ausführliches Interview mit Höcke habe eine Rolle gespielt. In dem Gespräch, das in Buchform erschienen war, habe Höcke völkisch-nationalistische Inhalte verbreitet. Zudem seien verschiedene Reden von Höcke dem Verfassungsschutz aufgefallen.

Thüringens Verfassungsschutz-Chef Kramer

Verfassungsschutzchef Kramer hat die AfD zum Prüffall erklärt.

"Ausschlussverfahren unbegründet"

Dass die im Buch und auch anderswo geäußerten Ansichten eine Einzelmeinung oder mindestens der AfD in Thüringen zugerechnet werden dürfen und damit prägend seien, dürfte unstrittig sein, heißt es beim Verfassungsschutz. Denn das vom Bundesvorstand der AfD beantragte Parteiausschlussverfahren gegen ihn wurde vom Thüringer Landesschiedsgericht im Mai 2018 als "unbegründet" abgelehnt.

Die Äußerungen hätten nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Partei verstoßen, begründete das AfD-Schiedsgericht. Mit dieser Entscheidung habe ein innerparteilich demokratisch legitimiertes Gremium die Positionen von Höcke für mit der Partei und ihrem Programm vereinbar erklärt und sie sich damit selbst zugerechnet.

"Extremistische Positionen werden prägend"

Der Verfassungsschutz sieht eine Tendenz, wonach extremistische Positionen für die Gesamtpartei zunehmend prägend würden. Auch falle die AfD immer wieder mit zweideutigen Äußerungen im Bereich des NS-Revisionismus auf - beispielsweise Höckes Rede zum Holocaust-Mahnmal, die "Vogelschiss"-Formulierung von Alexander Gauland oder Äußerungen von AfD-Funktionären bei Besuchen in KZ-Gedenkstätten.

Aufmarsch mit Rechtsextremen

Der Verfassungsschutz Thüringen beobachte zunehmend eine abnehmende Abgrenzung zwischen AfD und rechtsextremistischen Gruppen. Ob Unvereinbarkeitsbeschlüsse überhaupt noch eine Rolle spielen, müsse geprüft werden.

Am 1. September hatte sich Höcke an die Spitze einer Demonstration in Chemnitz gesetzt, an der zahlreiche Neonazis teilnahmen. Am Rande des "Trauermarsches" attackierten militante Rechtsextremisten Polizisten, Gegendemonstranten und Journalisten. Die AfD und "Pegida" hatten gemeinsam zu der Demonstration aufgerufen.

Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, nimmt an der Demonstration von AfD und dem ausländerfeindlichen Bündnis "Pegida" teil, der sich auch die Teilnehmer der Kundgebung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Chemnitz angeschlossen haben.

Schulterschluss zwischen AfD und "Pegida" in Chemnitz

Der gesamte Landesverband im Visier

Der Verfassungsschutz will aber nicht nur Äußerungen von Höcke und anderen führenden Funktionären sammeln und analysieren, sondern die Prüfung betrifft den gesamten Landesverband.

Die Rahmenbedingungen für den Verfassungsschutz bei seiner Bewertung zur Beobachtungswürdigkeit eines Personenzusammenschlusses sind bindend und gesetzlich geregelt. Ob die Kriterien für eine Beobachtung erfüllt sind, prüft der Verfassungsschutz in mehreren Stufen. Die Bewertung basiert auf drei Aspekten:

  • Mitgliederstruktur
  • mögliche Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten
  • programmatische Inhalte und Äußerungen von Parteimitgliedern

"Zunehmend rechtsextremistischer Sprachgebrauch"

Verfassungsschützer hatten bereits seit Monaten festgestellt, dass zumindest einzelne Mitglieder der AfD zunehmend auf rechtsextremistischen Sprachgebrauch zurückgreifen. Mit Sorge betrachteten sie zudem den Einfluss der "Patriotischen Plattform" auf die Partei und die mögliche Zusammenarbeit mit der "Identitären Bewegung" (IB) sowie Teilen der "Gida"-Bewegung.

JA-Beobachtung in Bremen und Niedersachsen

Anfang der Woche hatten Bremen und Niedersachsen erklärt, in den Bundesländern sollen künftig die Jugendverbände der AfD, die Junge Alternative (JA), beobachtet werden. Der JA-Bundesvorstand erklärte darauf, die Verbände sollten aufgelöst werden.

In Bremen will man zudem prüfen, ob der Landesverband der AfD künftig vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll. Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht hingegen derzeit keine Grundlage für eine Beobachtung der AfD.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. September 2018 um 08:12 Uhr.