Fragen und Antworten Was ist die Scharia?

Stand: 11.01.2018 09:22 Uhr

Immer wieder gibt es in Deutschland Diskussionen über das islamische Recht. Die Scharia wird von radikalen Islamisten benutzt, um sich als Polizisten aufzuspielen. Doch was ist die Scharia überhaupt?

Von Sabine Brütting, SWR

Das Thema Scharia ist komplex und teilweise widersprüchlich. Daher können hier nur einige zentrale Fragen rund um die Scharia thematisiert werden, die zumindest ein Grundverständnis vermitteln sollen.

Ist die Scharia ein Gesetzbuch?

So einfach ist es nicht. Muslime können nicht in die Bibliothek oder ans heimische Bücherregal gehen und das Buch mit der Aufschrift "Scharia" herausholen. Unter dem Begriff Scharia werden alle Gesetze und Normen gefasst, die aus dem Koran und der Sunna des Propheten hervorgehen. Die Sunna ist eine große Sammlung von Überlieferungen über das Verhalten und Aussprüche von Prophet Mohammed.

Daraus ergibt sich ein Problem: Der Koran ist in einer sehr poetischen Sprache verfasst, die nicht leicht zu verstehen ist. Zudem gibt es Verse (Suren), die sich inhaltlich widersprechen. Und nicht zuletzt ist der Koran im 7. Jahrhundert offenbart worden, so dass viele Wissenschaftler der Frage nachgehen, wie diese Texte heute sinnvoll verstanden werden können.

Weil die Grundlagentexte auf so vielfältige Weise interpretiert werden können, haben sich im sunnitischen Islam vier Rechtsschulen entwickelt: die hanbalitische, die hanafitische, die malikitische und die schafiitische Rechtsschule. Zwischen ihnen bestehen teilweise große Unterschiede, was Verständnis und Interpretation der Quellen angeht.

Wie kann ich mich als Muslim über rechtliche Fragen informieren?

Jeder Muslim kann selbst im Koran oder in der Sunna nachlesen. Das kann aber kompliziert sein, weil die Schriften oft nicht eindeutig sind. Deshalb gibt es Rechtsgelehrte, die die Fragen von Gläubigen beantworten. Einen solchen Gelehrten nennen sunnitische Muslime Mufti, das Gutachten heißt Fatwa.

Da es verschiedene Rechtsschulen gibt, können auch die Gutachten einzelner Muftis unterschiedlich ausfallen. Zumeist wird ein Gläubiger jedoch einen Mufti der Rechtsschule aufsuchen, der er selbst angehört und dann auch seine Empfehlungen befolgen.

Das Wort Fatwa hat bei uns traurige Berühmtheit im Zusammenhang mit dem Schriftsteller Salman Rushdie und seinem Roman "Die satanischen Verse" erlangt. Weil sein Roman vom damaligen iranischen Staatsoberhaupt Ruhollah Khomeini als "gegen den Islam, den Koran und den Propheten" beurteilt worden war, verurteilte dieser Rushdie in einer Fatwa zum Tode.

Dies war auch unter muslimischen Gelehrten hoch umstritten: Es sei nicht gestattet, Menschen ohne ein Gerichtsverfahren zum Tode zu verurteilen. Die Organisation für islamische Zusammenarbeit, der 56 Staaten angehören, erklärte die Fatwa für ungültig. Dennoch musste Rushdie jahrelang - auch im Westen - unter Polizeischutz leben.

Heute sind viele Muftis von der staatlichen Gewalt in ihrem jeweiligen Land abhängig. Was das bedeutet, kann man in Saudi-Arabien sehr gut beobachten: Noch bis vor kurzem hieß es dort von einigen Gelehrten, dass Autofahren für Frauen schädlich sei. Jetzt, da das Königshaus das Fahrverbot für Frauen aufhebt, verändern sich auch die Ansichten der Rechtsgelehrten dazu.

Gehören auch Steinigungen und abgeschlagene Gliedmaßen zur Scharia?

Ja. Die Scharia sieht schwere Strafen vor für "Vergehen gegen die göttliche Ordnung":

- Unzucht, also Sex außerhalb der Ehe: Verheiratete (Mann und Frau) werden hierfür mit dem Tod durch Steinigung bestraft, nicht Verheiratete mit 100 Peitschenhieben. Allerdings gibt es relativ hohe Hürden, um diese Strafen zu verhängen, unter anderem vier männliche Augenzeugen. Sie zu finden, dürfte die größte Hürde für eine Verurteilung sein. Einige Rechtsgelehrte gehen deshalb davon aus, dass diese Strafe praktisch überhaupt nicht verhängt werden kann.

- Verleumdung wegen Unzucht, also jemand anderen der Unzucht beschuldigen: Dieser Punkt ist sehr wichtig, da diese Strafe der üblen Nachrede vorbeugen soll. Das ist nach islamischem Recht fast ebenso verwerflich wie die Tat selbst und wird mit 80 Peitschenhieben bestraft.

- Genuss berauschender Getränke: Die Strafe hierfür liegt bei 40 bis 80 Hieben, je nach Rechtsschule. Wichtig hierbei ist, dass man den Täter nur verurteilen kann, wenn man ihn entweder auf frischer Tat ertappt hat oder ihn betrunken vorfindet.

- Diebstahl wertvoller und gut verwahrter Gegenstände: Wichtig ist hier, dass es sich tatsächlich um gut verwahrte Gegenstände handelt. Taschendiebstahl gehört nicht dazu. Der Täter muss den gestohlenen Gegenstand zurückgeben oder Schadenersatz leisten. Als Strafe droht im beim ersten Diebstahl das Abtrennen der rechten Hand, beim zweiten Diebstahl das Abtrennen des linken Fußes.

- Straßenraub und Wegelagerei: Hier kommt es darauf an, was genau passiert ist: Nur eine Wegelagerei im Sinne von Bettelei oder ein Raub bzw. Mord oder beides? Danach richtet sich dann auch die Schwere der Strafe.

Was abgesehen von diesen brutalen Strafen oftmals irritiert, ist die Idee der Vergeltungsstrafen. Das bedeutet, dass der Geschädigte oder seine Familie Anspruch auf Vergeltung haben. Sie kann entweder dadurch erreicht werden, dass dem Täter ebenfalls Schaden zugefügt wird oder dass ein so genanntes Blutgeld bezahlt wird. Wenn man anstatt Blutgeld allerdings den Begriff Schadenersatz verwendet, klingt die Idee nicht mehr ganz so martialisch.

Indonesien: Mit dem Schlagstock für die Scharia

Philipp Abresch, ARD Indonesien, Weltspiegel

Wichtig bei all diesen Strafen ist, dass das islamische Recht keine Selbstjustiz vorsieht. Bilder von einem Mob, der eine Frau auf der Straße zu Tode prügelt, weil sie den Koran verbrannt haben soll, passen nicht zum Verbot der Selbstjustiz. Das Gleiche gilt für so genannte Ehrenmorde, die auch in Deutschland bereits verübt wurden.

Die oben genannten Strafen können alle nur von einem Richter verhängt werden. Doch auch hier stellt sich wieder die Frage, wie unabhängig Richter heute in muslimischen Ländern agieren können. Und natürlich werden diese drakonischen Strafen nur in wenigen Ländern angewandt.

Wie sieht es aus mit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau?

In Sure 4,34 wird dem Mann die "Vollmacht und Verantwortung" über und für seine Frau zugeschrieben. Sie muss gehorchen. Tut sie das nicht, hat der Mann das Recht seine Frau zu bestrafen.

Doch gerade in den vergangenen Jahren versuchen muslimische Frauen die Texte des Koran und der Sunna von einem feministischen Standpunt aus zu interpretieren. Sie gehen davon aus, dass der Prophet Mohammed an einer Gleichstellung von Mann und Frau interessiert war. Zu seinen Lebzeiten hat er mit vielen neuartigen Ideen die Stellung der Frau tatsächlich verbessert - beispielsweise im Erbrecht oder auch im Familienrecht.

Frauen tragen den Niqab-Schleier zum Ganzkörpergewand in Riad, Saudi-Arabien.

Frauen tragen den Niqab-Schleier zum Ganzkörpergewand in Riad, Saudi-Arabien.

Dennoch sind viele dieser Ideen für unsere Vorstellungen völlig antiquiert: Beispielsweise, dass eine Frau nur die Hälfte von dem erben dürfen soll, was ein Mann erhält. Ebenso, dass ihr Zeugnis vor Gericht weniger wert sein soll. Oder etwas die Vorstellung, dass ein Mann zwar vier Frauen heiraten dürfen soll, eine Frau jedoch nicht vier Männer.

Ein weiterer Punkt, der für viele Menschen eine Misogynie des Islam zeigen soll, ist die in vielen muslimischen Ländern praktizierte Genitalverstümmelung von Frauen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine muslimische Tradition. Die Genitalverstümmelung wird in vielen afrikanischen Ländern auch von Christen praktiziert und hat ihren Ursprung wahrscheinlich in uralten Stammestraditionen. Sie wird in vielen Ländern von Nichtregierungsorganisationen bekämpft. In manchen Ländern wie Ägypten kann man einen Bewusstseinswandel erkennen.

Immer wieder heißt es, dass Muslime Ungläubige bekämpfen sollen. Sagt die Scharia das?

Der Koran sagt in Sure 2, Vers 256:

Es sei kein Zwang im Glauben! Klar ist nunmehr das Rechte vom Irrtum unterschieden. Wer die falschen Götter verwirft und an Allah glaubt, der hat den festesten Halt erfasst, der nicht reißen wird. Und Allah ist hörend und wissend.

Ganz so einfach, wie es hier klingt, ist es allerdings nicht. In der Frühzeit des Islam war es tatsächlich so, dass Christen und Juden in muslimischen Ländern ihre Religion behalten durften, wenn sie eine so genannte Schutzsteuer bezahlten. Man nennt diese Religionen auch heute noch "Buchreligionen" oder auch "Schriftbesitzer". Auf Arabisch nennt man sich "Ahl al-Kitab". Als die iberische Halbinsel zwischen dem 8. und dem 15. Jahrhundert unter muslimischer Herrschaft stand (sie hieß damals al-Andalus), hat die Zusammenarbeit zwischen muslimischen und jüdischen Gelehrten intellektuell große Früchte hervorgebracht. Viele Werke aus dem Altertum wurden hier vom Arabischen ins Lateinische übertragen.

Von dieser Toleranz ist allerdings heute in vielen muslimischen Ländern nicht mehr viel zu spüren. Orientalische Christen sehen sich vielerorts großem Druck der muslimischen Mehrheitsgesellschaft ausgesetzt. Oft bilden ihre Gemeinden nur kleine Inseln in größtenteils muslimischen Ländern. Dennoch gibt es in muslimischen Ländern Kirchen: In Ägypten, Jordanien, Syrien, dem Libanon, dem Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten, aber auch in Marokko, Tunesien, der Türkei und sogar im Iran gibt es christliche Gotteshäuser und Gemeinden - wenn auch oft nur sehr kleine.

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Im Irak hat im Jahr 2015 der Völkermord an der Minderheit der Jesiden weltweit für Entsetzen gesorgt. Für die Extremisten des "Islamischen Staates" sind Jesiden Ungläubige.

Häufig haben die Konflikte aber auch mit der Sozialstruktur in den einzelnen Ländern zu tun. Einerseits sind beispielsweise Christen häufig gut ausgebildet und bekleiden dementsprechend hohe Posten. Andererseits sehen sie bspw. in Syrien momentan keine Alternative dazu, als sich mit der Herrschaft von Baschar al-Assad zu arrangieren. Sollte Assad verschwinden, fürchten viele Christen, dass es für sie unter verstärktem islamistischen Einfluss ebenfalls keine Zukunft im Land geben würde.

Kann man aus dem Islam austreten?

Was der Islam ablehnt, ist Atheismus. Für viele Muslime ist es nicht vorstellbar, dass Menschen "nicht glauben". Auch kann man aus dem Islam nicht austreten wie aus der katholischen oder evangelischen Kirche. Als Muslim wird man geboren - und bleibt es somit sein Leben lang. Eine Abwendung vom Glauben ist für viele also ein privater Schritt und kein öffentlicher.

Der Religionswissenschaftler Michael Blume hat in seinem vor kurzem veröffentlichten Buch "Der Islam in der Krise" darauf hingewiesen, dass es unter Muslimen keineswegs nur die verstärkte Hinwendung zum Glauben gibt, sondern eben auch starke Säkularisierungstendenzen - ebenso wie in den christlichen Religionen. Da die Abwendung von der Religion aber in vielen muslimischen Ländern auch gesellschaftlich stark geächtet ist, behalten viele diese Entfremdung lieber für sich.