Eine Wählerin wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne.

Bundestagswahl 2017 Was Google-Nutzer zur Wahl wissen wollen

Stand: 15.08.2017 12:44 Uhr

Welche Fragen zur Bundestagswahl interessieren Internet-Nutzer am meisten? Die Suchmaschine Google wertet dazu die Häufigkeit und Trends der eingegebenen Suchbegriffe aus und veröffentlicht diese. Der ARD-faktenfinder beantwortet einige der häufigste

Von Andrej Reisin, NDR

Wann ist die Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 24. September, statt (mehr Informationen zur Auswahl des Wahltermins).

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländer dürfen dagegen nicht bei der Bundestagswahl abstimmen, auch nicht, wenn sie EU-Bürger sind. Letztere sind nur bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Zur Bundestagswahl 2017 sind laut Bundeswahlleiter 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Je nachdem, wann die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge und der Druck der Stimmzettel erfolgt ist, werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Dies ist etwa vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl der Fall. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl soll die Wahlbenachrichtigung zugestellt sein: Das ist der 3. September 2017.

Ab wann ist Briefwahl möglich?

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich für die Briefwahl entscheiden. Sie brauchen dafür keinen besonderen Grund angeben. Für die Briefwahl müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen, dem automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, mit dem beides beantragt werden kann.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach dem endgültigen Druck der Stimmzettel versandt werden. Dies ist in der Regel frühestens sechs Wochen vor der Wahl der Fall (mehr Informationen zur Briefwahl).

Ab wann gibt es den Wahl-O-Mat?

Der sogenannte Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für Politische Bildung hilft seit 2002 vielen Wahlberechtigten bei der Information über ihre Wahlentscheidung. Anhand von Themen, die im Wahlkampf der Parteien eine Rolle spielen, können die Nutzer entscheiden, welchen der vorformulierten Thesen sie zustimmen, welche sie ablehnen und welchen sie neutral gegenüberstehen. Diese Antworten werden anschließend mit den Antworten der Parteien verglichen.

Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 startet der Wahl-O-Mat am 30. August 2017 um die Mittagszeit.

Ab wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?

Das Aufstellen von Wahlplakaten zählt zu den erlaubnispflichtigen Werbemaßnahmen und muss bei den zuständigen lokalen Behörden beantragt werden. Erhält eine Partei eine solche Genehmigung, darf sie in der Regel frühestens sechs bis sieben Wochen vor der Wahl mit dem Plakatieren beginnen. Mit einer Sondergenehmigung können Wahlplakate aber auch schon eher aufgehängt werden. Wahlplakate dürfen jetzt je nach Gemeinde also bereits hängen.

Die dafür verfügbaren Flächen werden gemäß der sogenannten "gestaffelten Chancengleichheit" an die Parteien verteilt. Jeder Partei oder jedem parteilosen Kandidaten stehen danach mindestens fünf Prozent der Fläche zu. Bleibt dann noch Restfläche übrig, können die größeren Parteien etwa vier- bis fünfmal so viel Platz bekommen wie die kleinsten. Da die Plakatwerbung von den Parteien (vor-)finanziert werden muss, haben kleinere Parteien aber häufig gar nicht die finanziellen Reserven, um den ihnen zustehenden Platz auch auszuschöpfen.

Am Tag vor der Wahl tritt die sogenannte "Bannmeilen"-Regelung in Kraft, die im Bundeswahlgesetz festgelegt ist. Um Beeinflussung von Wählern unmittelbar am Wahltag zu vermeiden, ist Wahlwerbung dann im direkten Umfeld der Wahllokale verboten.

Was sagt die Sonntagsfrage zur Bundestagswahl?

Die Frage, was die Deutschen wählen würden, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, wird regelmäßig im ARD-DeutschlandTrend gestellt.

Welche Parteien treten zur Bundestagswahl an?

Zur Bundestagswahl wurden vom Bundeswahlausschuss 48 Parteien als Parteien anerkannt. Von diesen zugelassenen Parteien nehmen 42 auch tatsächlich an der Wahl teil. 34 Parteien beteiligen sich mit Landeslisten, 8 Parteien stellen lediglich Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten auf. 6 eigentlich zugelassene Parteien sind weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidatinnen oder -kandidaten angetreten.

Wer gewinnt die nächste Bundestagswahl?

Diese Frage beantworten die Wähler am 24. September.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR5 im Morgenecho am 11. August 2017 um 07:36 Uhr.