Hintergrund

Pakistan Ausnahmezustand beschränkt Freiheitsrechte

Stand: 22.10.2015 12:56 Uhr

Mit dem am Samstag ausgerufenen Ausnahmezustand in Pakistan ist Artikel 9 der Verfassung ausgesetzt und damit die Garantie grundlegender Freiheitsrechte. Außerdem haben die Behörden weitreichende Befugnisse, um gegen die Opposition vorzugehen. Dazu zählen:

- Personen können ohne Anklage verhaftet werden, sie haben keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand.

- Das Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit ist eingeschränkt.

- Die Eigentumsrechte sind eingeschränkt.

- Die Versammlungsfreiheit ist aufgehoben. Politische Parteien dürfen nicht zu Kundgebungen aufrufen.

- Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ausgesetzt.

- Der Grundsatz der juristischen Gleichbehandlung ist ausgesetzt.

- Neue Bestimmungen schränken die Berichterstattung ein. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung über Anschläge. Mitarbeiter von Radiosendern sind mit einer dreijährigen Haftstrafe bedroht, wenn sie Mitglieder der Regierung oder der Streitkräfte "lächerlich machen".

Quelle: AP