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Ökodesign-Verordnung im EU-Parlament Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte geplant

Stand: 12.07.2023 16:13 Uhr

Produkte sollen künftig länger halten und leichter zu reparieren sein: So sieht es die Ökodesign-Verordnung vor, der das EU-Parlament zugestimmt hat. Auch die Vernichtung unverkaufter Textilien und Elektrogeräte soll verboten werden.

Das EU-Parlament will das Vernichten unverkaufter Textilien und Elektrogeräte in Zukunft verbieten. In Straßburg stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Sie sieht vor, die Nachhaltigkeit und Lebensdauer von Produkten in der Europäischen Union zu verbessern. Nun können die Gespräche zwischen Ländern und Parlament beginnen.

In einigen Punkten macht sich das Parlament für noch strengere Vorgaben zum Verbraucherschutz stark. "Es ist an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft - 'nehmen, herstellen, entsorgen' - zu beenden", erklärte die sozialdemokratische italienische Berichterstatterin des Parlaments Alessandra Moretti.

Nachhaltige Produkte sollen künftig zur Norm werden und sollen es Verbrauchern ermöglichen, "Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und kluge Umweltentscheidungen beim Einkaufen zu treffen". Dazu dürfe die Lebensdauer eines Produkts nicht durch "Designmerkmale" begrenzt werden. Softwareupdates, Ersatzteile und Zubehör müssen dem Gesetzesentwurf nach zukünftig "für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein".

Digitaler Produktpass

Zudem soll ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten die Transparenz erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben. Das Vernichtungsverbot unverkaufter Ware richtet sich insbesondere gegen die sogenannte Fast Fashion:

Das Phänomen, dass Schuhe und Kleidung billig produziert werden und am Ende im Schredder landen, wenn kein passender Abnehmer gefunden werde, hat sich nach Angaben der EU-Kommission durch den Onlinehandel in den vergangenen Jahren verstärkt.

Die Behörde hatte im März 2022 ihren Verordnungsentwurf vorgelegt, im Mai dieses Jahres einigten sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auf eine Verhandlungsposition. Das Parlament hat dies nun ebenfalls getan, wodurch die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten für eine endgültige Fassung des Gesetzes beginnen können.

Lob von der Kleiderstiftung

Die Deutsche Kleiderstiftung begrüßte die Vorschläge der EU-Kommission zur Kreislaufwirtschaft für Textilien. Eine verantwortungsvolle Abfallwirtschaft sei in diesem Bereich dringend notwendig, sagte der geschäftsführende Vorstand Ulrich Müller. Aktuell würden laut EU-Kommission nur 22 Prozent der Schuhe und Bekleidung wiederverwendet, der Rest lande auf Deponien oder werde verbrannt.