Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.

Mögliche Kriegsverbrechen Weltstrafgericht ermittelt in der Ukraine

Stand: 03.03.2022 04:04 Uhr

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine eröffnet. Sie reicht bis ins Jahr 2013 zurück, umfasst aber auch den durch die russische Invasion ausgelösten Konflikt.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine aufgenommen. Das Ermittlungsverfahren starte "sofort", erklärte IStGH-Chefermittler Karim Khan. Die Sammlung von Beweismitteln "hat jetzt begonnen". Für seine Ermittlungen habe er die Unterstützung von 39 Staaten erhalten.

Bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine in der vergangenen Woche hatte der Ankläger erklärt, er beobachte die Lage eingehend. Am Montag kündigte er dann seine Absicht an, Ermittlungen einzuleiten. Diese beziehen sich nun den Angaben zufolge zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der Invasion Russlands begangen wurden. Angesichts der Ausbreitung des Konflikts sollten die Ermittlungen seiner Ansicht nach aber erweitert werden.

Beide Parteien stehen im Fokus

Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew 2013/2014 untersucht, ebenso bei der russischen Besetzung der Krim 2014 und in der Ostukraine. Es gebe "eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine begangen wurden", hatte der Chefankläger am Montag mitgeteilt. Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten.

Angesichts der Ermittlungen wiederholte Khan seinen Aufruf an alle Beteiligten an Kampfhandlungen in der Ukraine, "sich streng an die geltenden Regeln des internationalen humanitären Völkerrechts zu halten". Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Russland erkennt das Gericht nicht an.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk in den Nachrichten am 03. März 2022 um 09:00 Uhr.