EU-Flaggen wehen vor dem Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Gegen Alphabet, Apple und Meta EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Big Tech

Stand: 25.03.2024 12:19 Uhr

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet und Facebooks Mutterkonzern Meta. Es solle geprüft werden, ob die Konzerne gegen neue EU-Regeln verstoßen haben.

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen die Internet-Riesen Apple, Alphabet und Meta eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob die drei US-Konzerne gegen die neuen EU-Regeln, die im Rahmen des Digital Market Act (DMA) gelten, verstoßen haben. Das teilte die Kommission heute mit.

"Wir sind nicht davon überzeugt, dass die [bisherigen] Lösungen von Alphabet, Apple und Meta ihren Verpflichtungen für einen gerechteren und offeneren digitalen Raum für europäische Bürger und Unternehmen gerecht werden", sagte Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt.

Das Verfahren richtet sich dabei gegen bestimmte Geschäftspraktiken. Laut EU-Gesetzgebung müssten die Plattformen etwa die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat dafür zwar das "pay or consent"-Modell (Bezahlen oder Zustimmen) eingeführt. Die Kommission ist allerdings besorgt, dass dieses Modell Nutzern kaum eine Wahl lässt, wenn sie die Meta-Dienste kostenfrei nutzen wollen.

Apple und Alphabet schränken externe Anbieter ein

Außerdem müssen Online-Riesen laut dem DMA externen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.

Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können. Die Kommission befürchtet nach eigenen Angaben, dass die Maßnahmen von Apple, einschließlich der Gestaltung des Auswahlbildschirms für den Webbrowser, die Nutzer daran hindern könnten, Diensten auszuwählen, die außerhalb des Apple-Ökosystems liegen.

Hohe Geldstrafen möglich

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche großen Plattformbetreiber so mächtig seien, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission will das Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 25. März 2024 um 12:07 Uhr.