EU sieht wettbewerbswidriges Verhalten bei Kreditkartenfirma Kommission verhängt Millionen-Bußgeld gegen Visa

Stand: 03.10.2007 14:00 Uhr

Mehr als sechs Jahre lang durfte die Morgan Stanley Bank keine Visa-Kreditkarten abrechnen - und das, nach Ansicht der EU-Kommission, ohne objektive Begründung. Das habe den Wettbewerb zu Lasten der Kunden behindert, sagte Wettbewerbskommissarin Kroes. Die Folge: ein Millionen-Bußgeld.

Das Kreditkartenunternehmen Visa muss wegen illegaler und den Wettbewerb behindernder Geschäftspraktiken 10,2 Millionen Euro EU-Bußgeld zahlen. Visa habe mehr als sechseinhalb Jahre ohne objektive Begründung verhindert, dass die Morgan Stanley Bank Zugang zum britischen Kreditkartendienstleistungs-Markt bekommt, begründete EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes den Beschluss. Dadurch sei den Kunden die "Chance auf positive Impulse im Hinblick auf Preise und Qualität" genommen worden.

Die Untersuchung durch die EU war nach einer Beschwerde von Morgan Stanley im Jahr 2000 eingeleitet worden. 1999 hatte das Unternehmen in Großbritannien die Morgan Stanley Bank gegründet, die im Jahr 2000 der Visa-Organisation beitreten wollte. Dies lehnte Visa jedoch ab. Erst im September 2006 wurde Morgan Stanley erlaubt, für Händler Visa-Transaktionen abzuwickeln. Kroes begründete das Bußgeld mit der "Schlüsselrolle", die die Zahlungskartenbranche für den Aufbau und das Funktionieren des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums spiele. "Die Kommission wird wettbewerbswidrige Verhaltensweisen nicht hinnehmen und eingreifen, wenn einem Unternehmen zu Unrecht die Mitgliedschaft in Zahlungskartennetzen verweigert wird", mahnte die Kommissarin.

Kroes kündigt weitere Verfahren an

Dass Morgan Stanley seine Beschwerde bei der Kommission nach der Aufnahme im Jahr 2006 zurückzog, habe deswegen keine Bedeutung. Kroes hatte bereits im Januar deutlich gemacht, im Kreditkartenmarkt hart durchgreifen zu wollen. So schienen auch die großen Unterschiede bei den Gebühren für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen ungerechtfertigt. Verfahren in dieser Sparte seien wahrscheinlich.