Blick in ein zerstörtes Ladengeschäft in dem Ort im Kreis Ahrweiler am Tag nach dem Unwetter mit Hochwasser.
FAQ

Hochwasser-Schäden Welche Versicherung zahlt?

Stand: 15.07.2021 14:57 Uhr

Eingestürzte Häuser, vollgelaufene Keller, beschädigte Fahrzeuge - welche Versicherung kann bei Schäden helfen? Alle wichtigen Fragen zur Absicherung bei Hochwasser im Überblick. Von C. Kornmeier und A. Böttcher.

Von Claudia Kornmeier und Alessa Böttcher, ARD-Rechtsredaktion

Eingestürzte Häuser, vollgelaufene Keller, beschädigte Fahrzeuge - welche Versicherung kann bei Schäden helfen? Alle wichtigen Fragen zur Absicherung bei Hochwasser im Überblick.

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser-Schäden?

Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken.

Claudia Kornmeier, SWR, mit Informationen zur Versicherung bei Umweltschäden

tagesschau 15:00 Uhr

Eine Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus - ist also für Eigentümer relevant. Eine Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Sachen ab - also an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten und kann damit auch Mietern helfen. Wichtig dabei: Eine solche Elementarschaden-Versicherung hilft nicht, wenn Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt. Das Wasser muss von oben kommen. Das kann im Einzelfall zu Beweisschwierigkeiten führen. Im Zweifel muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Bei Schäden an Fahrzeugen können außerdem Teil- und Vollkaskoversicherung helfen.

Wie viele Menschen haben so eine Versicherung?

Deutschlandweit sind nach Angaben der Verbraucherzentralen nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Allerdings gibt es regional große Unterschiede. In dem aktuell stark betroffenen Bundesland Rheinland-Pfalz sind es sogar nur etwa 35 Prozent. Im benachbarten Baden-Württemberg dagegen 94 Prozent. Nordrhein-Westfalen liegt etwa im Bundessschnitt. Das Problem dabei ist auch: Eigentümer, deren Häuser in Hochwasser-Risikogebieten liegen oder schon einmal von einer Überflutung betroffen waren, haben es häufig schwer, eine Elementarschaden-Versicherung zu bekommen. Oder sie müssen sehr viel dafür zahlen.

Wie sind Gewerbe- und Industrie-Gebäude abgesichert?

Da sind die Versicherungsverträge individueller ausgestaltet. Unternehmen können frei aussuchen, gegen welche Naturgefahren sie sich versichern wollen. Auch der Umfang der Versicherung - Gebäude, Vorräte, Maschinen - kann individuell ausgewählt werden.

Worauf müssen Betroffene jetzt achten?

Betroffene sollten Schäden jetzt schnell dokumentieren, also zum Beispiel fotografieren oder filmen - damit es später nicht zu Beweisproblemen kommt. Die Verbraucherzentralen raten sogar, dass man etwa Keller regelmäßig fotografiert, um Vergleichsbilder zu haben. Im Idealfall sollten Betroffene außerdem noch am selben Tag die Versicherung informieren und Schäden melden. Das kann die Abwicklung des Schadens später erleichtern. Auch ein Blick in den eigenen Vertrag ist wichtig. Die Versicherungsbedingungen können sich nämlich durchaus unterscheiden.

Gleichzeitig muss man jetzt darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Betroffene haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt, sie müssen zum Beispiel Wasser abpumpen, soweit das möglich ist. Oder Hausrat in Sicherheit bringen. Aber auch schon vorab muss man dafür sorgen, dass Schäden im Zweifel gering bleiben. Also zum Beispiel Sachen im Keller nicht direkt auf dem Fußboden zu lagern. Schäden durch Rückstau - also wenn Wasser aus Ableitungsrohren ins Haus gelangt - sind nach Angaben der Verbraucherzentralen außerdem nur versichert, wenn eine "funktionstüchtige Rückstausicherung" eingebaut war.

Claudia Kornmeier, Claudia Kornmeier, SWR, 15.07.2021 15:02 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Juli 2021 um 11:36 Uhr.