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Neuberechnung von Immobilien Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid kommt?

Stand: 22.06.2023 14:54 Uhr

Die Finanzämter verschicken die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer. Die wird zwar erst in anderthalb Jahren fällig. Aber viele Menschen befürchten, dass es für sie teurer wird. Was zu beachten ist.

Von Verena von Ondarza, NDR

Was ist mit dem ersten Bescheid zur Grundsteuer zu erwarten?

Als erstes kommen Bescheide über den Grundsteuerwert und den sogenannten Grundsteuermessbetrag - in der Regel in einem Brief. Daraus ist noch nicht abzulesen, wie hoch die neue Grundsteuer ausfallen wird. Dort wird erstmal zusammengefasst, was man dem Finanzamt als Grundbesitz gemeldet hat. Trotzdem sollte man den Brief nicht ungelesen abheften, sondern nochmal gründlich kontrollieren, ob alle dem Finanzamt gemeldeten Angaben auch stimmen: etwa die Fläche, das Baujahr oder der Bodenrichtwert. Wenn etwa ein Grundstück im Naturschutzgebiet liegt oder ein steiler Hang als Bauland eingestuft wird, hat man jetzt die Gelegenheit, Widerspruch einzulegen. Das muss man innerhalb von vier Wochen tun.

Warum raten viele Steuerberater in jedem Fall zu Widerspruch?

Das liegt daran, dass man nur dann gegen den finalen Grundsteuerbescheid vorgehen kann, wenn man gegen diesen ersten Bescheid Einspruch erhoben hat. Die Kommunen beginnen jetzt damit, ihre sogenannten Hebesätze festzulegen - also den Faktor, der zusammen mit dem Grundstückswert die Steuerhöhe bestimmt. Wer den ersten Bescheid unwidersprochen lässt, verliert damit sein Recht, sich später gegen eine möglicherweise zu hohe Grundsteuer zu wehren.

Wann könnte das Widerspruchsrecht relevant werden?

Die neue Grundsteuer wird in anderthalb Jahren fällig, also ab Januar 2025, für alle, auch für Mieter. Denn Vermieter können die Grundsteuer auf die Miete umlegen. Die Umsetzung findet in den Kommunen statt und die werden voraussichtlich bis zum kommenden Frühjahr die endgültigen Werte festlegen - dann also auch alle Widersprüche verarbeitet haben. Erst im Herbst kommenden Jahres gehen dann die Bescheide mit der Steuerberechnung raus. Erst dann ist klar, was man bezahlen muss. Das ist zumindest der Plan.

Wie viele Widersprüche hat es schon gegeben?

Die allermeisten Eigentümer, 90 Prozent, haben die Erklärung inzwischen abgegeben. Jetzt liegen 36 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern. In einigen Bundesländern haben die Ämter die Erklärungen schon vollständig bearbeitet und ihre Bescheide verschickt. Widerspruch eingelegt haben bisher etwa drei Millionen Menschen.

Wie gehen die Finanzbehörden damit um?

Einige Bundesländer haben mit Blick auf die Reform ihr Personal vorsorglich deutlich aufgestockt. Trotzdem müssen wohl auch Finanzbeamte, die sonst andere Aufgaben haben, in den Grundsteuerabteilungen einspringen. Das betrifft zum Beispiel auch Beamte, die normalerweise die Steuererklärungen von Unternehmen prüfen. Das heißt: Wenn bei diesen Unternehmensprüfungen jetzt weniger genau hingeschaut werden kann, kann das am Ende auch wieder Steuereinnahmen kosten.

Ist die Angst vieler Eigentümer vor einer höheren Steuer berechtigt?

Eigentlich sollte die Grundsteuerreform "aufkommensneutral" gestaltet werden - also die Kommunen sollten im Schnitt genauso viel einnehmen wie vorher. Für den Einzelnen kann es aber trotzdem teurer werden, denn dieses Gebot der Aufkommensneutralität gilt eben nur im Durchschnitt. Und es ist tatsächlich nicht rechtlich bindend.

Angesichts steigender Kosten der Kommunen etwa für Energie oder Gehälter im öffentlichen Dienst rechnen deshalb einige damit, dass die Grundsteuerreform doch dazu genutzt wird, diese steigenden Kosten zu kompensieren. Eine aktuelle Befragung des Beratungsunternehmens EY hat solche Befüchtungen genährt: Ein Drittel der Kommunen gab dort an, dass sie ihre Hebesätze erhöhen wollen. Zumindest dort dürfte es also teurer werden.