Studierende im Hörsaal H1 der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) in Münster.

Plattform startet Studierende können jetzt Energiegeld beantragen

Stand: 15.03.2023 10:14 Uhr

Die Sonderzahlung, die Studierende und Fachschüler von den gestiegenen Energiekosten entlasten soll, kann nun abgerufen werden. Die Plattform im Internet ist freigeschaltet. Es kommt bereits zu Wartezeiten.

Von heute an können Studierende und Fachschüler in Deutschland die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Das funktioniert über eine Antragsplattform, die seit dem Morgen im Internet freigeschaltet ist.

Bereits in den frühen Morgenstunden wurden Nutzer darauf hingewiesen, dass eine hohe Nachfrage beim Zugriff auf die Plattform herrsche. Zwischenzeitlich war die Zahl der Zugriffe offenbar so hoch, dass die Plattform für kurze Zeit nicht erreichbar war und eine Fehlermeldung angezeigt wurde. Andere Nutzer landeten in einer Art digitalem Warteraum, in welchem die geschätzte Dauer angezeigt wird, bis es mit der Beantragung losgehen kann. Mehr als drei Millionen Studentinnen und Studenten sind anspruchsberechtigt.

Pilotversuch abgeschlossen

In einem Pilotversuch war die Plattform in den vergangenen Wochen mit mehreren Hochschulen getestet worden. Dabei hatten laut dem Ministerium bereits mehr als 12.000 Antragssteller die 200 Euro erfolgreich abgerufen. Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.

Auf der Internetseite "Einmalzahlung200.de" können antragsberechtigte Studierende und Fachschüler die 200 Euro abrufen. Anspruch auf das Geld hat, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung war. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher, Technikerinnen oder Betriebswirte ausgebildet.

BundID-Konto als Voraussetzung

Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto beim Bund, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung des Energiegeldes eindeutig identifizieren zu können. Dies kann auf der Seite "id.bund.de" erstellt werden. Dafür empfiehlt die Behörde die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "ELSTER-Zertifikat" einzusetzen, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird. Aber auch über ein einfaches BundID-Konto mit Nutzernamen und Passwort ist die Identifikation möglich.

Laut Bundesinnenministerium haben sich bis zum Wochenbeginn bereits etwa 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Unklar ist aber, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Das Konto kann jeder Bürger auch für andere Verwaltungsdienstleistungen nutzen.

Monatelange Umsetzung des Vorhabens

Die Sonderzahlung hatte die Ampelkoalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch verzögert, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 15. März 2023 um 06:52 Uhr.