Wirecard-Logo am ehemaligen Konzernsitz in Aschheim

Bilanz-Affäre Müssen Wirecard-Aktionäre Dividenden zurückzahlen?

Stand: 05.05.2022 12:18 Uhr

Das Landgericht München hat nachträglich die Bilanzen des Skandalkonzerns Wirecard für nichtig erklärt - mit möglichen Folgen für frühere Aktionäre: Der Insolvenzverwalter kann gezahlte Dividenden zurückfordern.

Wirecard-Aktionäre, die bis zuletzt an das Unternehmen glaubten, haben viel Geld durch den Absturz des Aktienkurses verloren - nun droht ihnen neuer Ärger: Sie müssen womöglich die erhaltenen Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 zurückzahlen.

Denn der Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé, hat sich mit seiner Klage vor dem Landgericht München erfolgreich durchgesetzt. Die Richter gaben seiner Klage statt und erklärten die Bilanzen des zusammengebrochenen Zahlungsdienstleisters von 2017 und 2018 für nichtig. Damit sind auch die Dividendenbeschlüsse für die beiden Jahre nichtig. Wirecard hatte damals hohe Gewinne von zusammen über 600 Millionen Euro ausgewiesen und gut 47 Millionen Euro an Dividenden ausgeschüttet. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gab es diese Gewinne tatsächlich gar nicht.

Der Aktenordner des Bundestagsabgeordneten de Masi (Die Linke) mit Fahndungsfotos des früheren Wirecard-Finanzvorstands Jan Marsalek ist im Sitzungssaal zum Bilanzskandal Wirecard im Paul-Löbe-Haus zu sehen.

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Ex-Chef seit fast zwei Jahren in Haft

Grundlage der Klage des Insolvenzverwalters waren die mutmaßlichen Scheinbuchungen, mit denen Wirecard-Manager die Bilanzen um erfundene Milliardenbeträge aufgebläht haben sollen. Der Konzern war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zusammengebrochen. Der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Ob die fehlenden Milliarden existieren oder nicht, sei für das Urteil gar nicht von Bedeutung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Um die Bilanzen für nichtig zu erklären, genügte die Feststellung, dass das Geld nicht dort auffindbar war, wo es laut Wirecard verbucht war, nämlich auf den Treuhandkonten in Singapur. "Wenn es die Gelder gegeben hätte, hätten sie auch dort gefunden werden müssen", erklärte Krenek.

Logo des Wirtschaftsprüfers EY

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Rückenwind für Klagen gegen Wirtschaftsprüfer?

Die Aktionärsvereinigung DSW begrüßte das Urteil. Ihrer Einschätzung nach sind die Erfolgschancen für die knapp 1000 Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY gestiegen. Der Argumentation von Ex-Wirecardchef Braun zufolge sei das Geld "irgendwo ganz anders", sagte DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt nach der Urteilsverkündung. "Aber auch dann ist die Buchhaltung, die Buchführung von Wirecard grottenfalsch gewesen." Auch das hätten die EY-Prüfer "dann merken müssen."

Zahlreiche geschädigte Anleger kämpfen um Entschädigung. Über Einzelklagen, ein Kapitalanlegermusterverfahren sowie über einen Entschädigungsfonds versuchen sie einen Teil des verlorenen Geldes zurückzubekommen. Die Anlegerschützer des DSW wollen mit einer eigens gegründeten niederländischen Stiftung eine rasche Entschädigung der Wirecard-Anleger erreichen. Laut DSW haben sich seit dem Insolvenzantrag mehr als 30.000 Geschädigte mit einer Schadenssumme von 1,5 Milliarden Euro gemeldet.

Hinzu kommen die Klagen empörter Aktionäre gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Wirecard-Bilanzen geprüft und testiert hatten - und sie jahrelang ohne Einwände abgesegneten. Insolvenzverwalter Jaffé bereitet eine Klage gegen EY vor. Der Bericht eines vom Bundestags-Untersuchungsausschuss eingesetzten Sonderprüfers kam zum Ergebnis, dass die Gesellschaft gegen Wirtschaftsprüfungs-Standards verstoßen habe. Das bestreitet EY.

Arne Meyer-Fünffinger, Arne Meyer-Fünffiger, ARD Berlin, 05.05.2022 13:30 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 05. Mai 2022 um 16:00 Uhr.