Containerhafen

Hermesdeckungen Bund richtet Exportabsicherung am Klimaschutz aus

Stand: 24.07.2023 19:22 Uhr

Mit neuen Leitlinien für ihre Exportkreditabsicherungen will die Bundesregierung den Export grüner Technologien fördern. Klimaschädliche Technologien sollen hingegen nicht mehr abgesichert werden.

Um die staatliche Exportförderung stärker am Klimaschutz auszurichten, plant das grün-geführte Bundeswirtschaftsministerium, die Exportkreditabsicherungen über die Euler Hermes AG, auch Hermesdeckungen genannt, umzugestalten. Innerhalb der Bundesregierung seien die Pläne bereits abgestimmt, nun sollten bis Ende August Meinungen von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eingeholt werden, teilte das Ministerium mit.

Im Jahr 2022 hatte der Bund mit Exportkreditgarantien - den sogenannten Hermesdeckungen - Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,9 Milliarden Euro gegen Risiken abgesichert.

Keine Absicherung klimaschädlicher Exporte

Exporte klimaschädlicher Technologien sollen nicht mehr gefördert werden. Dazu gehören etwa Kohle- oder Ölförderprojekte. Gasprojekte sollen nur dann abgesichert werden, wenn dies der nationalen Sicherheit oder der Versorgungssicherheit in Krisensituationen diene. Eine Ausnahmeregel soll es aber bis Ende 2025 bei Projekten zur Erschließung neuer Gasvorkommen geben.

Für grüne Technologien sollen sich die Finanzierungsbedingungen verbessern. Ziel sei es, dass das Volumen der Exportkreditabsicherungen insgesamt in Richtung grüner Technologien umgelenkt wird. Die neuen Leitlinien betreffen die Sektoren Energie, Industrie und Transport. Sie sollen im vierten Quartal 2023 verbindlich werden.

Der Bund trägt das Exportrisiko

Mit Hermesdeckungen können deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen politische wie wirtschaftliche Risiken absichern. Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie durch den Bund wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik übertragen. Hierfür zahlen die Unternehmen eine Prämie gemäß des abzusichernden Risikos. Im Falle eines Schadens entschädigt sie der Bund in Höhe der gedeckten Forderung.

Exportkreditgarantien des Bundes stehen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung - unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe des zu deckenden Auftrags. Maßgeblich seien die Förderungswürdigkeit und ob ein Geschäft risikoadäquat sei, das heißt ein schadensfreier Verlauf realistisch sei.

Als förderungswürdig gelten Lieferungen und Leistungen, die unter anderem der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte dienen. Als besonders förderungswürdig sieht der Bund Geschäfte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an.