
Bundesgerichtshof Gastwirt scheitert mit Klage gegen Versicherung
Weil er wegen der Corona-Pandemie sein Restaurant schließen musste, forderte ein Gastronom Geld von seiner Versicherung. Diese weigerte sich, weil Covid-19 nicht explizit im Vertrag erwähnt wurde - zu Recht, urteilt der BGH.
Das oberste deutsche Zivilgericht hat bestätigt: Es gibt kein Geld von der Versicherung für den Gastwirt aus Schleswig-Holstein. Auch wenn er sein Lokal im Frühjahr 2020 wegen des Shutdowns schließen musste - Covid-19 sei, so der Bundesgerichtshof, nicht im Kleingedruckten seines Versicherungsvertrags erwähnt gewesen. Alle möglichen anderen Krankheiten zwar, aber eben nicht Corona.
Risiko für Versicherer wäre zu groß
Und man könne das da auch nicht reinlesen: Die Versicherer wollten und könnten nicht Schutz für jede neue Krankheit, die vielleicht auch erst nach Jahren auftritt, anbieten. Das Risiko sei zu groß; auf der Grundlage könnten sie schon gar nicht ihre Prämien kalkulieren. Weil Corona im Vertrag nicht erwähnt war, habe der Gastwirt dafür also auch keinen Versicherungsschutz gehabt.
Damit haben die obersten Bundesrichterinnen und -richter so entschieden wie schon viele andere untere Instanzen. Ganz überwiegend waren die Betreiber von Restaurants mit einer Klage gegen ihre Versicherung gescheitert. Inzwischen ist wohl bei den meisten neuen Versicherungsverträgen ohnehin die Haftung für Corona-Risiken ausdrücklich ausgeschlossen.