Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes EU-Kommission prüft deutschen Übernahmeschutz

Stand: 21.08.2008 13:57 Uhr

Die EU-Kommission will überprüfen, ob das Schutzgesetz für deutsche Unternehmen gegen Übernahmen aus dem Ausland mit EU-Recht vereinbar ist. Laut einem Agenturbericht forderte die Behörde, ihr die Pläne noch vor Verabschiedung durch den Bundestag vorzulegen.

Die EU-Kommission fordert nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters die Bundesregierung auf, ihr schnell den Gesetzentwurf zum Schutz deutschen Firmen vor unliebsamen ausländischen Investoren vorzulegen. Die Kommission werde die Regierung bitten, dies vor der Verabschiedung im Bundestag zu tun. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte dazu lediglich, die Regierung stehe wegen des Gesetzes in Kontakt mit der Kommission.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) auf den Weg gebracht. Diese ermöglicht es, Beteiligungen von Investoren aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums von mehr als 25 Prozent an deutschen Firmen zu prüfen. Die Beteiligungen können untersagt werden, wenn die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" in Deutschland berührt und somit grundlegende Interessen des Landes bedroht sind. Die von der Wirtschaft kritisierte Gesetzesänderung soll 2009 in Kraft treten.

Wirtschaftsminister Michael Glos erklärte, er halte das Gesetz für europarechtlich unbedenklich. Die EU-Kommission überwacht den Binnenmarkt und überprüft nationale Gesetze unter anderem darauf, ob sie den freien Kapitalverkehr einschränken könnten.