Wie eigenständig dürfen Tarifverträge sein? Tarifpluralität contra Tarifeinheit

Stand: 07.11.2014 17:31 Uhr

Die GDL pocht im Konfikt mit der Bahn auf Tarifpluralität: Sie möchte für verschiedene Berufsgruppen jeweils "eigenständige Tarifverträge" aushandeln. Die Bahn will dagegen einen Vertrag für alle. Wie sieht die Rechtslage aus?

Von Kolja Schwartz und Timo Conraths, ARD-Rechtsredaktion

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zu konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Unternehmens?

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz der Tarifeinheit: Das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" stand außer Frage. 2010 hat dann das Bundesarbeitsgericht in zwei Beschlüssen entschieden, dass das Tarifvertragsgesetz diese Tarifeinheit aber gar nicht hergibt, es also an der gesetzlichen Grundlage für diesen Grundsatz der Tarifeinheit fehlt.

Seitdem ist es möglich, dass es in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander gibt. Für den jeweiligen Arbeitnehmer gilt somit der Tarifvertrag, den seine Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat. Es kommt zu einem Nebeneinander der Tarifverträge, der sogenannten Tarifpluralität. Rein rechtlich ist es demnach also nicht mehr ausgeschlossen, dass für unterschiedliche Mitarbeiter mit der gleichen Tätigkeit unterschiedliche Regelungen in ein und demselben Unternehmen gelten.

Könnte man die Tarifeinheit gesetzlich regeln?

Direkt nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts 2010 wurden Forderungen laut, den Grundsatz der Tarifeinheit durch ein Gesetz wieder herzustellen. Sowohl Arbeitgeber als auch große Gewerkschaften forderten ein entsprechendes Gesetz. Ein solches wurde jetzt von Arbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht. Danach sollen sich große und kleine Gewerkschaften in einem Betrieb freiwillig abstimmen. Im Streitfall würde aber der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitarbeitern im Betrieb Vorrang haben. "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" würde also wieder gelten.

Das Gesetzesvorhaben stößt vor allem bei den kleinen Gewerkschaften auf Unverständnis. Nach ihrer Ansicht verstoße ein solches Gesetz sogar gegen das Grundgesetz, weil es das Streikrecht einschränke. Zum Streik soll zwar im neuen Gesetz explizit gar nichts geregelt werden, die kleinen Gewerkschaften dürften aber letztlich keine Tarifverträge mehr aushandeln. Und dies führe dazu, so der Vorwurf, dass ein Streik für Tarifverträge dann von den Gerichten auch nicht mehr als rechtmäßig eingestuft würde.

Für wen gilt ein Tarifvertrag eigentlich?

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag für die Mitglieder der Gewerkschaft, die diesen mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat. In der Praxis behandeln Arbeitgeber ihre Beschäftigten aber meist gleich, so dass die Regeln des Tarifvertrags in der Regel für alle Beschäftigten gelten.

Wie können konkurrierende Tarifverträge innerhalb eines Unternehmens umgesetzt werden?

Ganz konkret muss dann erfasst werden, welcher Arbeitnehmer in welcher Gewerkschaft ist. Denn: Danach regelt sich, welcher Tarifvertrag für ihn gilt. Arbeitnehmer, die in keiner Gewerkschaft sind, können ihre Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber selbst aushandeln. In der Praxis werden für sie im Ergebnis aber auch die Bedingungen einer der beiden Tarifverträge gelten.