EU-Richtlinie zur Einlagensicherung auf dem Weg Großsparer haften für Bankenpleiten

Stand: 18.12.2013 13:59 Uhr

Die EU verkündet, Sparer künftig besserzustellen: Einlagen bis 100.000 Euro seien gesetzlich geschützt. Dabei ist das gar nicht neu - neu ist vielmehr, dass die EU zum ersten Mal explizit klarstellt, dass Guthaben über 100.000 Euro in Gefahr sind.

Von Heinz-Roger Dohms, tagesschau.de

Die EU-Regierungen, die Brüsseler Kommission und das Europäische Parlament haben sich auf Details einer EU-Richtlinie zur Einlagensicherung geeinigt. Darin bekräftigen sie den seit 2010 geltenden gesetzlichen Schutz für alle Sparkonten mit einem Guthaben bis zu 100.000 Euro.

Anders als bislang sollen sich künftig allerdings alle Länder verpflichten, das Schutzversprechen durch einen entsprechenden Hilfsfonds zu untermauern. Diese nationalen Töpfe sollen mit 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen gefüllt werden. In Deutschland existiert solch ein Vehikel schon.

Einen Vorteil bringen die neuen Regeln gleichwohl auch für hiesige Kleinsparer: Geht ihre Bank pleite, müssen sie künftig keine 20 Werktage mehr warten, bevor sie an ihr Geld kommen, sondern nur noch sieben. Wenn der Sparer das Geld braucht, um seine Lebenshaltungskosten zu decken, soll er eine erste Finanzspritze sogar schon binnen fünf Werktagen erhalten.

Erst haftet der Großsparer, dann der Staat

Unklar war bislang, was bei der Schieflage einer Bank mit Sparguthaben über 100.000 Euro geschieht - gar kein außergewöhnlicher Fall übrigens: In Deutschland gibt es laut einer Studie der Unternehmensberatung Capgemini mehr als eine Million Millionäre. Zwar erfasst die Untersuchung auch Immobilien, Wertpapiere oder Versicherungen - ein beträchtlicher Teil dieser Vermögen liegt aber auch auf Tages- oder Festgeldkonten.

Nun stellen die EU-Regierungen zum ersten Mal explizit klar, dass sich diese Großsparer an der Rettung der Bank beteiligen müssen - und zwar von 2016 an. Droht ein Geldhaus pleite zu gehen, haften damit in Zukunft als erstes die Aktionäre (also die Eigentümer), dann die Anleihegläubiger und schließlich, noch bevor der Staat einspringt: die Großsparer. Wobei auch sie natürlich 100.000 Euro zurückerhalten, in Gefahr ist nur die Summe, die darüber hinausgeht.

100.000 Euro pro Konto, nicht pro Sparer

In Deutschland freilich ist die Situation besonders komplex. Denn neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es hierzulande auch noch zusätzliche Schutztöpfe der privaten Banken, der Sparkassen und der Volksbanken. Darum versprechen die meisten deutschen Banken in der Regel einen quasi unbegrenzten Kontenschutz, auch für Guthaben jenseits der 100.000-Euro-Grenze.

Wie viel Geld in diesen Töpfen liegt - daraus macht die Branche allerdings ein Geheimnis. Mehr als ein einstelliger Milliardenbetrag dürfte es aber in keiner der drei Bankengruppen sein. Sparkassen und Volksbanken werben darüber hinaus mit dem sogenannten Haftungsverbund. Geht eine Sparkasse pleite, springen die anderen ein, genauso ist es bei den Volks- und Raiffeisenbanken.

Bie diesen Zusicherungen handelt es sich jedoch nicht um gesetzlich einklagbare Ansprüche. Vermögende, die wirklich zu 100 Prozent sicher sein wollen, sollten ihre Ersparnisse deshalb auf mehrere Banken splitten. Denn, so erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Die 100.000-Euro-Grenze gelte pro Konto, nicht pro Sparer.

Jedes Land haftet nur für die Sparer der heimischen Banken

Ursprünglich hatte die EU-Kommission geplant, als Teil der sogenannten Bankenunion eine gemeinsame europäische Einlagensicherung einzuführen. Diesem Modell zufolge hätte man die deutschen Banken - und damit letztlich die deutschen Steuerzahler - auch dann in Haftung nehmen können, wenn anderswo in Europa eine Bank pleitegeht und Kleinsparer bedroht sind.

Der jetzt gefundenen Lösung zufolge steht dagegen jede nationale Regierung nur für die Sparer der eigenen Banken ein. Für deutsche Kunden heißt das: Wenn sie ihr Geld zu einer ausländischen Bank bringen, die nur mit einer Gastlizenz in Deutschland tätig ist, dann müssen sie sich im Pleitefall auf die Regierung jenes Landes verlassen, in dem das Institut seinen Sitz hat. Genau das war das Problem, als 2008 die isländische Kaupthing-Bank bankrott ging und rund 35.000 deutsche Kleinsparer monatelang um ihre Ersparnisse bangten.

Den Regelungen müssen EU-Staaten und EU-Parlament noch formal zustimmen.