EU-US-Datenschutzschild Was passiert mit unseren Daten?

Stand: 12.07.2016 16:35 Uhr

Wenn europäische und US-Vorstellungen zum Datenschutz aufeinander stoßen, prallen Welten aufeinander. Das hat auch der Europäische Gerichtshof so gesehen, und das Datenschutzabkommen Safe Harbour gestoppt. Nun tritt der Nachfolger in Kraft.

Von Andreas Meyer-Feist, ARD-Studio Brüssel

Was machen Google, Facebook oder anderen Internetgiganten mit meinen Daten? Das fragen sich viele. Denn im Internet wird das Innerste nach außen gekehrt. Es geht um Namen, Freunde, Adressen, um Profile und Positionen, ob man gerne viel kauft oder bescheiden lebt, in einem guten oder schlechten Viertel wohnt. Wer darf das alles wissen? Möglichst wenige, sagt die EU. Denn das alles ist Privatsache, solange die Daten nicht anonymisiert sind - oder die Weitergabe von den Nutzern ausdrücklich gestattet wird. Die EU wollte auch die USA für die Sorgen der Nutzer sensibilisieren - sie sollen dort ernst genommen werden. Denn jenseits des Atlantiks laufen die meisten Daten zusammen, an einem Ort, der eigentlich unerreichbar ist für europäische Datenschutzregeln.

Das soll sich mit dem neuen Abkommen ändern. Ob das tatsächlich so sein wird, hängt nicht nur vom guten Willen in den USA ab. Ob es so funktioniert, wie man es sich in Brüssel vorstellt, soll jährlich überprüft werden. Ein Druckmittel der Europäer. Denn vor allem im EU-Parlament, bei den europäischen Datenschutzbehörden und nicht zuletzt bei den Internetnutzern ist das Misstrauen gegenüber der Datensicherheit in den USA deutlich gewachsen - nicht zuletzt nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden. Er hatte behauptet, die US-Geheimdienste bedienten sich uneingeschränkt und ungeniert aus dem Datenreservoir, das aus Europa auf US-Servern landet.

Unterschiedliche Vorstellungen - in den USA und der EU

"Die Vereinigten Staaten und Europa in Sachen Datenschutz zusammenzubringen, ist nicht leicht", erklärte US-Handelsministerin Penny Pritzker in Brüssel, "aber heute ist das wichtiger denn je."

Das war ein kleiner Stoßseufzer nach langen Verhandlungswochen. Auf der anderen Seite des Tisches: EU-Justizkommissarin Vera Jourova: "Wir haben sehr hart gearbeitet für einen Neuanfang beim Datenschutz. Jetzt kann das Abkommen in Kraft treten."

US-Handelsministerin Penny Pritzker

Für US-Staatssekretärin Penny Pritzker zählt der freie Fluss von Informationen unter dem "Privacy Shild".

Ein Siegel - für Mindeststandards

Der Name: EU-US-Datenschutzschild. Man kann es sich als eine Art verpflichtendes Gütesiegel für Unternehmen vorstellen, die beiderseits des Atlantiks aktiv sind und personenbezogene Daten in die USA schicken. Nutzen dürfen dieses "Gütesiegel" jene Unternehmen, die versprechen, wenigstens die Mindeststandards des europäischen Datenschutzes einzuhalten, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch dann, wenn die Daten an Partnerunternehmen oder Zweigstellen in den USA geschickt werden.

Für Firmen ist das ein großer Vorteil. Sie sind von viel Bürokratie befreit. Wer das Siegel hat, muss nicht ständig Extra-Genehmigungen etwa bei deutschen Datenschutzbehörden für bestimmte Geschäftsmodelle einholen. Vorteile sollen auch die Internetnutzer vom neuen Abkommen haben: Es soll mehr Beschwerderechte direkt in den USA geben. Europäische Nutzer dürfen Auskunft verlangen, wo ihre Daten landen und was mit ihnen gemacht wird. Und sie sollen darauf vetrauen, dass ihre Daten nicht endlos gespeichert werden.

Recht auf Vergessen?

Das "Recht auf Vergessen" soll also auch dann Wirklichkeit werden, wenn unerwünschte Daten längst nicht mehr in der EU sind. Die Zugriffsmöglichkeiten werden erweitert: "Der Datenschutzschild wird die transatlantische Wirtschaft stärken und unsere gemeinsamen Werte bekräftigen", hofft EU-Kommissarin Jourova.  Für ihre US-Verhandlunspartnerin geht es aber nicht nur um Werte, vor allem aber um von Bürokratie möglichst wenig behindertes Wirtschaftswachstum im boomenden Internetsektor: " Für Verbraucher bedeutet der freie Fluss von Informationen, dass sie von den neuesten digitalen Produkten und Dienstleistungen profitieren, unabhängig davon, wo sie entstehen".

Das zeigt: Die Vorstellungen, was guter Datenschutz ist, liegen trotz des neuen Abkommens noch weit auseinander. Für die Europäer geht es um den Schutz der Privatsphäre. Für die Amerikaner vor allem um Sicherheit. Ein heikler Punkt bleibt der umstrittene Zugriff durch US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürgern, die in den USA gespeichert sind. Aber auch hier können sich die US-Behörden nicht mehr einfach wegducken.

Bei Fehlern müssen Geheimdienste löschen

Eine spezielle Schiedsstelle soll dafür sorgen, dass Nachfragen von EU-Bürgern auch bei den Geheimdiensten nicht in den Papierkorb wandern. Es soll also etwas mehr Transparenz geben. Es gibt sogar Korrekturpflichten, falls die Geheimdienste etwas "falsch" gespeichert haben. Zum Löschen können sie aber nicht gezwungen werden. Sie lesen auch weiterhin mit. Allerdings wird in Washington versichert, dass eine "Massenspeicherung" europäischer Daten nicht existiert und auch nicht geplant sei. Nachzuprüfen ist das nicht.

Der Österreicher Maximilian Schrems ist damit weniger zufrieden: "Da geht's eben darum, dass man sich irgendwo beschweren kann. Aber wenn das alles sowieso legal ist, bringt mir auch eine Beschwerdestelle nicht viel." Der 29-jährige Jurist aus Salzburg hatte den Stein ins Rollen gebracht. Mit einer Klage gegen ein älteres Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA mit dem Namen "Safe harbour" (Sicherer Hafen). 

Alter Datenhafen galt als unsicher

Der Europäische Gerichtshof hatte diesen Datenhafen im vergangenen Jahr für äußerst unsicher erklärt und Neuverhandlungen mit den USA erzwungen. Daraus ist jetzt der EU-US-Datenschutzschild geworden. "Jetzt ist die gesamte Massenüberwachung anscheinend doch nicht mehr da, weil die EU ein paar Briefe aus den USA bekommen hat, dass das alles nicht so ist", beklagt Schrems. Er glaubt: Die Geheimdienste lesen weiterhin mit.

Allerdings: Mit dem neuen Abkommen könnte es für Nutzer einfacher werden, zu erfahren, was die Geheimdienste am Ende tatsächlich gespeichert haben. Dazu soll eine schriftliche Eingabe über die besagte Schiedsstelle genügen. Die US-Behörden sind zu einer Antwort angehalten - wenn keine Sicherheitsbedenken dagegen stehen. Das bedeutet: Die Antworten aus Übersee dürften oft recht kurz ausfallen. Und nicht immer zufriedenstellend für europäische Internetnutzer. 

     

Andreas Meyer-Feist, A. Meyer-Feist, ARD Brüssel, 12.07.2016 15:54 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 12. Juli 2016 um 16:00 Uhr.